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zu diesem Zweck; man mag solche Handlungen als unwillkürliche ¬
von den willkürlichen, von den Normalfällen unterscheiden. ¬
Der Vorgang ist ersichtlich so, dass die Bewegung durch
Impulse so schnell ausgelöst wird, dass die Reflexion über die Bewegung ¬
nicht vorher eintreten kann. Solche Impulse, welche die
regelmässig hemmenden Einflüsse, die der Reflexion Zeit geben
sollen, überwinden, beruhen theils in stärkeren Gefühlsregungen,
theils in Gewohnheit und Uebung. Man spricht darnach von Triebhandlungen, ¬
Affecthandlungen, automatischen, gewohnheitsmässigen
Bewegungen.
Die sittliche und criminelle Beurtheilung dieser Fälle ist zweifellos ¬
eine andere, als die der Normalfälle. Die Psychologie muss
freilich auch hier ein Wollen anerkennen, und den Erfolg
dieser Handlungen als gewollt, wenn auch nicht als beabsichtigt ¬
bezeichnen. Sie sind Ausflüsse unserer eigenen Activität, ¬
aber es ist bei denselben nicht unser ganzes Wesen betheiligt. ¬
Wir fühlen uns für dieselben daher nicht im vollen Masse
verantwortlich. Wohl aber müssen wir eine Anomalie, einen Fehler
unseres Wesens darin erkennen, dass ein Theil unseres Wesens
selbständig, unabhängig von der Reflexion sich bethätigen konnte.
Auch, wenn der Erfolg dieser anomalen Handlungen ein günstiger
war, werden wir uns das Verdienst desselben nicht in gleicher
Weise zurechnen, wie beim überlegten Handeln. Es trennt sich
also hier die sittliche Beurtheilung in zwei Theile, es wird die
Charaktereigenart beurtheilt, welche den Antrieb dieser Handlungen
veranlasst hat, und der Organisationsfehler, welcher den Ausschluss
der Ueberlegung zugelassen hat. Auch die criminelle Beurtheilung
nimmt die That als gewollte an, allein sie lässt ihr eine mildere
Beurtheilung zutheil werden, als der überlegten Handlung, es wird
z. B. der Todschlag milder beurtheilt als der Mord. Das Civilrecht ¬
jedoch kann auf diese Abnormität des Wollens in keiner
Weise Rücksicht nehmen.
2. Im Gegensätze zur ersten Gruppe stehen die Fälle, wo dem
mit Willen und Bewusstsein gefassten Entschluss die passenden Ausführungshandlungen ¬
folgen, aber nicht wie in den normalen Fällen
mit bewusster Ueberlegung und Wahl, sondern unwillkürlich, automatisch, ¬
triebmässig. Der Unterschied von den normalen Fällen
ist bei dieser Gruppe am geringsten,
er mag manchesmal verschwinden, ¬
denn theilweise gehören selbst die Normalfälle in diese