Volltext : Kletke, G. M.: Darstellung des Wechsel- und Merkantil-Prozesses in den sieben Kreisen des Königreichs Bayern, diesseits des Rheins

Register.
391
Verfügungen  des  Handels=Gericht  Nürn=  Wechsel=Arrest  gegen  insolvente  Wechselschuldner ¬
  86.
berg,  deren  schriftlicher  Erlaß  164.
in  Nürnberg  144.
Vergleiche  unter  Kaufleuten  101.
Verhandlungen  bei  dem  Handels=Ger
gegen  wen  zulässig  273,  372.
Nürnberg  sind  schriftlich  164.
Unzulässigkeit  desselben  aus  Anweisungen ¬
  277,  364.
Verjährung  der  Merkantilforderungen
Wechselarrest  gegen  Kuranden  327.
102.
Verlassenschaftshandlungen  gehören  nicht
Wechsel=Blanquet,  dessen  Unterzeichnung
vor  die  Merk.=Gerichte  28.
als  Einrede  unzulässig  37.
Versteigerung  der  Sperrobjekte  75,  117.
deren  Stempelung  34,  35.
Vollmacht,  von  deren  Ausstellung  49.
Wechselbrief,  dessen  Beilegung  bei  der
—  deren  Beibringung  166.
Klage  43,  278.
Vollmachts=Blanquete  deren  Wirkung  Wechsel=Copie,  deren  Form  und  Aus166. ¬

fertigung  350.
Vorladung  des  Beklagten  im  Wechselpro=Wechsel=Duplicate,  deren  Form  und  Auszeß ¬
  281.
fertigung  349.
deren  Insinuation  282
Wechselfähigkeit,  wem  solche  zusteht  6.
—  wo  und  an  wen  dieselbe  insinuirt
nach  der  allgem.  deutschen  Wechselwerden ¬
  soll  und  kann  283.
ordnung  325.
im  Preuß.  Merkantil=Prozeß  313.
—
nach  altbayerischem  Wechselrechte
Vorzugsrecht  der  Wechselforderungen  im
372.
Konkurse  ist  aufgehoben  97,  304.
—
nach  Augsburger
„  374.
Votiren,  Ausschluß  von  demselben  152.
—
nach  Nürnberger
375.
Waaren=Sensale,  deren  Pflichten  120,
nach  Preußischen
„  272,  375.
187.
Wechselforderungen  deren  Einklagung
Waarenzahlungen  120.
gegen  insolvente  Wechselschuldner  22.
Webermeister,  deren  Merkantil  -Fähigteit
deren  Verzugsrecht  im  Conkurse  ist
25.
aufgehoben  97,  304.
Wechsel,  gezogene,  deren  Erfordernisse  328.
Wechsel=Gerichte,  deren  neuste  Formation
Wechsel  abhanden  gekommene  351.
und  Organisation  (1857)  im  Kreife
—  falsche  351.
Oberfranken  in  Bamberg  und  Kronach;
Wechsel=Appellations=Gerichte  in  Würzim ¬
  Kreise  Mittelfranken  zu  Ansbach
burg  für  den  Unter=Mainkreis  9.
im  Kreise  Unterfranken  und  Aschaffen— ¬
  —  in  Augsburg  für  den  Ober=DoSchweinfurt ¬

burg  in  Aschaffenburg,
naukreis  10.
Würzburg;  im  Kreise  Schwaben  und
in  Bamberg  für  den  Ober-MainNeuburg ¬
  zu  Donanwörth,  Kempten,  u.
kreis  10.
Memmingen  15.
—  —  in  München  für  den  Regenkreis
zu  Augsburg  16.
und  Unterdonau=Kreis  10.
nach  der  neuen  Formation  (1857)  Wechsel-Gerichte,  deren  Einrichtung  im
Königreich  Bayern  1.
zu  Bamberg,  Eichstädt,  Aschaffenburg
1.  Inst.  in  München  S.  8  für  den
und  Augsburg  16.
            
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