14.3.
Partsch, Josef, Die longi temporis praescriptio im klassischen römischen Rechte
Besprochen von Leopold Wenger
Literatur.
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jeden, der arglistig die Prozeßverschleppung herbeigeführt hat, gemäß
Dig. 4, 3, 18, 4 (dieses Zitat hat Verf. versehentlich weggelassen);
2. die in integrum restitutio, vor der allerdings die actio doli den
Vorzug verdiente (gut Verf. 8. 41); 3. die Klage gegen den iudex, qui
litem suam facit. Zu der oben genannten L. 18 § 4 D. 4, 3 ist noch
eine textkritische Bemerkung des Verf. nachzutragen: er hält die
Schlußworte: „ne aliter observantibus lex circumscribatur“ für viel-
leicht interpoliert; unter der lex sei alsdann nicht die Iulia zu ver-
stehen, sondern die Konstitution Justinians in Cod. 3, 1, 13 cit. Auf-
fallend ist es, daß Verf. gar nicht versucht, wie es doch die neue
Methode vorschreibt, die Interpolation auf sprachliche Gründe zu
stützen, und doch liegen gerade zwei sprachliche Eigentümlichkeiten
vor, welche die Interpolation fast gewiß machen. Einmal der Aus-
druck: circumscribere legem (— in fraudem legis agere). Nach dem
Vocabularium jurisprud. kommt bei den klassischen Juristen circum-
scribere aliquem (täuschen, betrügen) öfters vor, c. legem aber nur
in obiger Gigestenstelle. Umgekehrt findet sich c. legem zweimal bei
Justinian: Cod. 1, 51,14, 2 und 2, 58, 2, 5 (nach Longo). Sonst belegt
Georges nur noch circumscribere testamentum mit einer Plinius-Stelle.
Sodann fällt die Wendung: „aliter observantibus“ auf; wie ist zu
konstruieren? Wahrscheinlich ist es ein abl. abs.: „wenn man anders
beobachtet.“ Bei Justinian und überhaupt im Cod. Iust. kommt diese
Wendung nicht vor; aber „aliter observatur“ ist doch in den Institu-
tionen zweimal aus Justinians Feder geflossen: 4,11, 2 und 4,15, 4a,
und in Dig. 46, 3, 17 ist Interpolation der Schlußworte nicht aus-
geschlossen.
Münster. _ Hugo Krüger.
Josef Partsch, Die longi temporis praescriptio im klas-
sischen römischen Rechte. Leipzig, Veit & Comp. 1906.
X und 180 8.
Vor Jahresfrist habe ich in dieser Zeitschrift die Inaugural-
Dissertation des jugendlichen Verfassers über die provinzielle Schrift-
formel besprochen und sie als ganz vorzügliche Leistung charakteri-
sieren dürfen. Schon Ostern 1906 läßt Partsch eine neue Schrift
erscheinen, die jenes erste Urteil bestätigt. Die Schrift, aus einer
Breslauer Preisaufgabe hervorgegangen, ist Paul Jörs und Ludwig
Mitteis gewidmet. Natürlich hat P., von Mitteis in die Papyrus-
forschung eingeführt, die Ergebnisse, welche die altbekannten grie-
chischen und römischen Quellen für sein Thema gewährten, durch die
neu hinzugekommenen Quellen zu ergänzen und richtigzustellen ver-
sucht. Die Zusammenfassung dieses großen Materials und die fein
geführte Durcharbeitung eines reichen Details sichert der Arbeit einen
bleibenden Wert, den jeder spätere Bearbeiter dieses Gegenstandes
dankbar anerkennen wird. Ich betone dies um so lieber, als ich dem