lur Ergänzung überlassend und überdieß, obwohl in kurzen Zeiträumen aufinander ¬
folgend, (die einflußreichsten 1804, 1807, 1811 und 1825) von
einer Periode zur andern nach ganz entgegengesetzten staatswirthschaftlichen
Prinzipien.
Die Verordnungen über Gewerbswesen gehören zu denjenigen, welche
nicht nur in den ganzen Nationalhaushalt, sondern auch in die Erwerbsund ¬
Eigenthumsverhältnisse der Einzelnen auf's Tiefste eingreifen;
jo beispielsweise jene über die Bedingungen zur Erlangung von Gewerbsbefugnissen; ¬
über die Verhältnisse zwischen Lehrling und Lehrherrn, zwischen
Gesellen und Meister, über die Regulirung der Arbeit in den Fabriken und
viele andere.
Es erscheint daher vor Allem erforderlich, daß alle derartige Vorschrifte
und Verordnungen nicht im Wege ministerieller Verfügungen, welche jeden
Moment wieder abgeändert werden können, sondern in gesetzlicher Form
je nach Maßgabe der Staatsverfassung erlassen werden, wodurch diesen Anordnungen ¬
zugleich jener Charakter der Stabilität verliehen wird, welcher
für alle großen Produktionszweige eines jeden Landes als erste Bedingung
ihrer Prosperität zu betrachten ist
Ein Blick auf die ersten Industriestaaten Europa's bestätigt die Richtigkeit ¬
dieser Bemerkung. In England, dessen Bewohner auf ihre Staatsverfassung ¬
gestützt, jeder Einmischung der Regierung in dasjenige, was sie ihre
eigenen Angelegenheiten nennen, auf's Entschiedenste entgegen treten, beruhen
die höchst zahlreichen und häufig in das kleinste Detail gehenden Verordnungen ¬
über Gewerbswesen bloß und ausschließend auf Parlamentsakten, ¬
worüber Referent in seinem größern Werke: Großbritanniens Gesetzgebung ¬
über Gewerbe, Handel ec., Stuttgart 1836, ausführliche Rechenschaft
abgelegt hat. Dieselben wurden zwar, insoweit sie auf Zünfte Bezug hatten,
mit diesen 1835 aufgehoben, allein jene über die Verhältnisse der Fabrikarbeiter ¬
bestehen noch dermal und werden auf dem nämlichen Wege erneuert
und ergänzt.
Auch in Frankreich verdankt die neuere Industrie ihren großen Aufschwung ¬
den legislativen Fortschritten, einer Reihe vorzüglicher Gesetze über
die Gewerbsindustrie, worüber in den berühmten Schriften von Chaptal und
Costaz, welche den Schöpfern der neuen französischen Industrie beizuzählen
sind, das Nähere enthalten ist.
Ein ähnliches Beispiel aus der neuesten Epoche ist die Industriegesetz*) ¬
Die Trennung der im Jahre 1825 erlassenen Normen über Gewerbswesen in legislative ¬
und administrative, daher die hieraus entspringende Wandelbarkeit des Vollzuges, ergefolgten ¬
Ständeversammlungen stets sich erneuernden Bezeugte ¬
die in den nächst darauf
schwerden; in dem Grade gesteigert, daß in die Gesammtbeschlüsse der Stände vom 19. Dezember ¬
1831 nicht weniger als 51 Anträge über Gewerbslegislation aufgenommen worden.