Volltext : Kleinschrod, Emil: Über die prozessualische Consumtion und die Rechtskraft des Civilurtheils

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Frage  passendes  Beispiel.  Hier  handelt  es  sich  um  Erzielung
des  richterlichen  Wahrspruchs,  ob  die  nach  der  alten  Lex  Pompeja -
  vorgeschriebene  Oeffentlichkeit  und  sachliche  Deutlichkeit  —
et  de  qua  re  satis  accipiat  —  bei  Ernennung  der  Bürgen  gewahrt -
  worden  sei  oder  nicht:  nun  sind  es  diese  selbst,  welchen
„permittitur  praejudicium  postulare“.  Was  nun  aber  die  Identitäts-Frage -
  anlangt,  so  erhellt  aus  allen  in  den  Quellen  über
'räjudizien  vorkommenden  Beispielen  sattsam,  dass  die  Intentio
in  praejudiciis  den  Gegenstand  der  Consumtion  in  vollständig
genügender  Weise  bezeichnete,  wovon  auch  das  praejudicium  incertum, ¬
  Z.  B.  quantam  paret  dotem  Sejae  esse,  keine  Ausnahme
bildete,  denn  Alles,  was  die  (hier  spätere)  Condemnatio  und  deren
Umfang  betrifft,  hat  ja  ohnehin  mit  der  Bestimmung  der  res
nichts  zu  thun.
II.  Actiones  mit  Intentio  und  Condemnatio.
Hieher  gehört  die  condictio  certi  und  die  formula  petitoria;
ferner  die  actiones  in  factum.
1)  Die  condictio  certi;  hat  immer  formula  in  jus  concepta,
Intentio  auf  ein  Certum;  Condemnatio;  nie  Demonstratio;  undenkbar -
  und  auch  unnöthig  Praescriptio,  mit  Ausnahme  des
einzigen  Falles  des  Contract-Abschlusses  durch  einen  servus,  wo
dieses  thatsächliche  Verhältniss  in  einer  Praescriptio  erwähnt
wird,  wenn  der  dominus  aus  der  ihm  durch  seinen  servus  erworbenen -
  Forderung  klagt.
Der  reinste  Ausdruck  der  condictio  certi  ist  die  actio  certae
pecuniae  creditae,  welche  hier  auch  ausschliesslich  berücksichtigt
wird.  Die  Intentio  lautete:
S.  P.  N.m  A.°  X.  dare  oportere.
Da  also  der  Geldwerth  ganz  gewiss  ist,  kann  auch  nicht  einmal -
  von  einem  Aestimations-Spielraum  in  der  dem  judex  verstellten -
  Condemnatio  die  Rede  sein,  wie  bei  der  condictio  triticaria, ¬
  wo  eben  diese  Gewissheit  nicht  stattfindet.
Andererseits  hatte  der  Kläger  bei  der  actio  certae  pecuniae
creditae  den  Vortheil  einer  ihm  vom  Beklagten  zu  leistenden
sponsio  poenalis  auf  den  dritten  Theil  der  Klagsumme.  Gai.
IV  171.
Die  causa  musste  sich  hier  wie  bei  jeder  certi  condictio  aus
            
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