Volltext : Kißling, Carl von: ¬Die österreichische Concursordnung mit Commentar und Formularien

Erster  Theil.
Von  den  Rechtsverhältnissen  im  Concurse.
Dieser  erste  Theil  enthält  das  s.  g.  materielle  Concursrecht.
Durch  die  Eröffnung  des  Concurses  müssen  nothwendiger  Weise
manche  Aenderungen  in  den  Rechtsverhältnissen  eintreten,  soll  der  Zweck
des  Concurses  erreichbar  sein.
Selbstverständlich  konnte  die  Gesetzgebung  nur  solche  zulassen,
welche  unvermeidbar  sind,  jede  sonstige  durch  bloße  Nützlichkeitsgründe
zu  rechtfertigende  Ein-  und  Rückwirkung  des  Concurses  auf  das  materielle
Recht  mußte  sie  abweisen.
Nebst  diesen  Bestimmungen  über  die  rechtlichen  Wirkungen  der
Concurseröffnung  hat  das  materielle  Concursrecht  weitere,  über  die
Ansprüche  im  Concurse  selbst,  sodann  über  die  rechtlichen  Verhältnisse
des  Gemeinschuldners  nach  Beendigung  des  Concurses  zu  enthalten.
Alles  dieses  ist  in  diesem  Gesetze  in  den  §§.  1—56  normirt
welche  aber  durch  die  hierauf  Bezug  habenden  andern  Gesetze  ergänzt
werden  müssen,  um  vollständig  die  Wirkungen  des  Concurses  auf  die
Rechtsverhältnisse  darzustellen.
Dieser  erste  Theil  zerfällt  sohin  in  drei  Hauptstücke:
1.  Von  den  rechtlichen  Wirkungen  der  Concurseröffnung;
2.  von  den  Ansprüchen  im  Concurse;
3.  von  den  rechtlichen  Verhältnissen  des  Gemeinschuldners  nach  der
Beendigung  des  Concurses.
            
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