fullscreen : ¬Das bürgerliche Recht der k. k. oesterreichischen Armee und der Militär-Gränz-Provinzen (Theil 1)

II.  Systemkunde.
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Blumenkrone,  die  Staubgefässe  und  durch  das
Geschlecht  der  Pflanzen  ein  natürliches  System
aufzustellen.  Seine  Klassen,  die  er  nachher  in
etwas  wieder  abgeändert  hat,  sind:
1)  Fungi.
2)  Musci.
3)  Epiphyllospermae.
4)  Apetalae.
5)  Gramina.
6)  Graminibus  affinia.
7)  Monocotyledones  Petaloideae,
8)  Polystemones.
9)  Diploſtemones.
10)  Iſoſtemones,
11)  Mejostemones.
12)  Staminibus  sesquialteris.
13)  Staminibus  sesquitertiis.
14)  Staminibus  quatuor  ringentes.
15)  Congregatae,
Zur  dritten  Klasse  gehören  alle  Farrenkräuter. ¬
  In  die  siebente  gehören  alle  Lilien.  In
der  achten  Klasse  stehn  alle  Gewächse,  deren
Staubfäden  die  Einschnitte  oder  Blätter  der  Blumenkrone ¬
  an  Zahl  drey  bis  viermal  übertreffen.
Zur  neunten  Klasse  gehören  alle  Gewächse,  die
doppelt  so  viel  Staubfaden  haben,  als  Einschnitte
oder  Blätter  der  Blumenkrone  sind.  Zur  zehnten -
  diejenigen,  die  eben  so  viel  Staubfaden  haL ¬
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