Volltext : ¬Das jetzt bestehende Provinzialrecht der Kurmark Brandenburg (Abt. 2, Theil 1)

Borrede.
Das  gegenwaͤrtige  Werk  dankt  seine  Entstehung,
wie  die  allgemeine  Einleitung  zu  demselben  ergiebt,
einem  amtlichen  Auftrage,  und  da  die  zweite  Abtheilung ¬
  jener  Einleitung  bereits  eine  ausfuͤhrliche
Entwickelung  und  Rechtfertigung  des,  der  Ausarbeitung ¬
  zum  Grunde  gelegten  Planes,  enthaͤlt,  so
erlaube  ich  mir,  in  dieser  Beziehung  darauf  zu  verweisen. ¬

Die  Ansichten,  wie  ein  solches  Werk  anzugreifen, ¬
  koͤnnen  sehr  verschieden  sein;  nach  der  Natur
des  mir  gewordenen  Auftrags,  konnte  ich  jedoch
nur  hauptsächlich  den  practischen  Gesichtspunkt
vor  Augen  haben,  und  demgemaͤß  war  auch  mein
Streben  dahin  gerichtet,  das  Werk  besonders  dem
practischen  Gebrauche  moͤglichst  anzupassen,  und  Alles ¬
  zu  vermeiden,  was  solchen  erschweren  konnte.
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