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6 Metzen, im magern Lande aber 14 Metzen Aussaat;
auf den Morgen Acker zweiter Classe, nach Verhältniß
der Düngung, 14 Metzen bis 1 Scheffel 2 Metzen, und
im magern Lande 12 Metzen; endlich auf den Morgen
Acker dritter Classe resp. 10 —14 Metzen, und im magern
Lande 8 Metzen Aussaat. Dies ergiebt ein Durchschnittsquantum =
von etwa 1½ Winspel Aussaat auf die
Hufe, und sonach steht das Verhältniß von 8 Paar Tauben =
auf die Hufe, dem von 6 Paaren auf einen Winspel
Aussaat ziemlich gleich. Die Verschiedenheit der Güte
des Ackers und der Größe der Aussaat macht es aber
meines Erachtens rathsam, weder allein die letztern, noch
allein die Größe des Ackers zum Maaßstabe bei Bestimmung =
jenes Verhältnisses zu nehmen, vielmehr
scheint es mir zur Ausgleichung des Jnteresses der
Feldnachbarn, von welchen einer wenigen, aber guten
Acker, der starke Aussaat erlaubt und ein anderer vielen, =
aber schlechten Acker besitzen kann, am angemessensten, =
beides dabei zu berücksichtigen, und habe ich deshalb =
vorgeschlagen, festzusetzen, daß auf jeden Winspel
Aussaat, fünf bis sechs Paar Tauben, jedoch auf eine
Ackerfläche von 30 Morgen, oder eine Hufe, nie mehr
Jch halte
als acht Paar gehalten werden dürfen.
diese Bestimes =
auch für um so weniger bedenklich
mung, obwohl es dabei auf öconomische Kenntnisse ankommt, =
in das Provinzialgesetzbuch aufzunehmen, als
die Angemessenheit des Verhältnisses durch das Gutachten =
Benkendorf's, als feststehend betrachtet werden
kann, danach auch nicht nur bereits erkannt worden
ist, sondern auch, wie die Acten ergeben, die Parteien
sich über die Art und Höhe der Bestimmung selbst gar
nicht beschwert haben. Auch das altmärkische Oberge=