fullscreen : Entwickelung der Territorial- und Verfassungs-Verhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins, vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit (300)

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Rheinbaiern  —  Falkenstein.
Der  letzte  Herr  von  Lichtenberg  hinterließ  2  Töchter,  die
eine,  Anna,  vermählt  mit  Graf  Philipp  dem  Aelteren  von
Hanau,  brachte  diesem  die  Hälfte  der  Herrschaft  Lichtenberg;  die
andere  Hälfte  kam  durch  die  jüngere  Tochter  Elisabeth  an  die
Grafen  von  Ochsenstein  und  Pitsch.
Die  ganze  Herrschaft  aber  wurde  1560  durch  die  Vermählung ¬
  des  Grafen  Philipp  V.  von  Hanau=Lichtenberg  mit  Margarethe ¬
  von  Ochsenstein  vereinigt.  In  1738  starb  der  GräflichHanauische ¬
  Mannstamm  aus  und  das  Land  kam  dadurch,  daß
die  Erbtochter  Charlotte  sich  mit  dem  Hessen=Darmstädtischen
Erbprinzen  Ludwig  vermählte,  an  Hessen=Darmstadt.
Seitdem  und  bis  zur  französischen  Occupation  war  die
Grafschaft  Hanau=Lichtenberg  auf  beiden  Ufern  des  Rheins
darmstädtisch.
Der  oben  bemerkte,  der  französischen  Oberherrschaft  gleich
nach  dem  Ryswicker  Frieden  übergebene  Theil,  sollte  nach
Art.  4  dieses  Friedensschlusses  bei  Deutschland  verbleiben.
Der  damalige  Graf  von  Lichtenberg  zog  aber  vor,  freiwillig
dem  Könige  von  Frankreich  für  die  Seigneurie  Lichtenberg  zu
buldigen,  weshalb  der  König  durch  Lettres  patentes  (die  früheste
Art  der  Mediatisirungen)  von  1701  und  1707  ihm  besondere
Vorrechte  gab.
§.  159.
Falkenstein.
Von  der  Grafschaft  Falkenstein  sind  in  Rheinbaiern  enthalten:
Canton  Winnweiler:  Alsenbrück  und  Langenweil,  Imsbach, ¬
  Borstadt,  gem.  mit  Nassau-Weilburg,  Horingen,
Falkenstein,  Hochstein,  Schweisweiler,  Bohnsfeld,  Pot
bach,  Winnweiler.
Canton  Kirchheimbolanden:  Jacobsweiler,  Ilbesheim. ¬

Canton  Obermoschel:  Cölln,  Kalkofen,  Baierfeld,
Steckweiler,  gem.  mit  Zweybr.,  Gaugrehweiler,  gem.  mit
den  Rheingr.,  Gerbach,  St.  Alban.
            
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