Full text : Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (Bd. 53 = 3.F. Bd. 17 (1916))

7. Staats- und Verwaltungsrecht

7.1. Walter, Jellinek, Gesetz, Gesetzesanwendung und Zweckmäßigkeitserwägung Bühler, Die subjektiven öffentlichen Rechte und ihr Schutz in der deutschen Verwaltungsrechtsprechung

V.

Staats- und Verwaltnugsrecht.
1. Walter Jellinek. Gesetz, Gesetzesanwendung und Zweckmäßigkeits-
erwägung. Zugleich ein System der Ungültigkeitsgründe von Polizei-
verordnungen und -Verfügungen. 375 S. Tübingen 1913 (I. C. B. Mohr).
12 Mk.
2. Ottmar Bühler. Die subjektiven öffentlichen Rechte und ihr Schutz
in der deutschen Verwaltungsrechtsprechung. 532 S. Berlin, Stuttgart,
Leipzig 1914 (W. Kohlhammer). 13 Mk.
I.
Es liegen uns hier zwei dem Umfang und dem Inhalt
nach gleichbedeutende Habilitationsschriften vor; Jellinek hat
sich auf Grund seiner vorl. Schrift in Leipzig, Bühler in
Breslau habilitiert. Beide beschäftigen sich mit dem großen
Freiheitsproblem des öffentlichen Rechts und zeigen daher viel-
fach Berührungspunkte. Eine gemeinsame Anzeige erscheint so
ganz von selbst gegeben, zumal beide Vers, den Weg des be-
griffslogischen Aufbaus des öffentlichen Rechts wählen und dabei
zu teilweise auseinandergehenden Ansichten gelangen.
1. Beide Schriften ähneln in dem äußerlichen Aufbau, der
weitgehend die Rechtsprechung berücksichtigt, und zerfallen beide
in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Beide sind
auf breitester Grundlage angelegt — was nicht notwendig ein
Vorzug sein muß. Denn wenn über selbstverständliche Dinge
viele Worte gemacht werden, geht dem Leser leicht der Überblick
und die Erkenntnis des Wesentlichen verloren. Mit Recht
finden sich daher in beiden Schriften von Zeit zu Zeit sehr
notwendige Zusammenfassungen.
2. Beiden Autoren gemeinsam ist ein außerordentliches
Selbstbewußtsein, das sie zu einer Überschätzung der eigenen
Autorität verleitet und so zwischen ihnen eine literarische Fehde
wenig schöner Art gezeitigt hat. Bühler greift Jellinek in
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