Register.
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Vermögens=Veräußerungen Minderjähriger, Consens=Ertheilung
hiezu, so wie zum Verkauf ohne Aufstreich; 157—163. wenn die Güter auf
einer fremden Markung liegen; 294, 295.
Vermögens=Verwalter, Zahl der zur Bestellung und Verpflichtung von
solchen beizuziehenden Waisenrichter; 66. Zuziehung des Notars; 71. ihre
Bestellung, Verpflichtung und Bestätigung; 138. Aufnahme eines Protokolls
darüber; 141. was zu geschehen hat, wenn ein solcher nur zu Vornahme
gewisser Rechtsgeschäfte verpflichtet worden und ihm später die allgemeine
Vertretung übertragen wird; 142. Stellung ihrer Rechnungen; 241. ihre
Gebühren; 402.
erschollene, Ausfolge ihres Vermögens; 50, 115, 529. Cautionsleistung
von Seite der muthmaßlichen Erben; 530, 531. Sportel von der Vertheilung ¬
des Vermögens Verschollener; 315, 326. Erbschaffts=Antritt für dieselben ¬
durch Curatoren; 435. s. a. Vermißte.
Verschuldung der Partheien, durch welche Geschäfte nicht zum Vollzuge
kommen, verpflichtet zur Entschädigung des Theilungs=Aktuars; 316.
Verschwender, s. Mundtodt=Erklärungen.
Versteigerungen von Gütern, Abstellung der hiebei vorkommenden Mißbräuche; ¬
565.
Verträge, ihre Aufnahme: 86, 89, 90, 292. Gebühr; 300. durch die
immatrikulirten Notare; 378.
Verwaltungsgeschäfte, deren Trennung von den Justiz=Geschäften in
der Person der Hülfsbeamten — Geschichtliches darüber; 13, 15—18. wirkliche ¬
Trennung; 19. Anträge auf deren Wiedervereinigung; 22 —26, 31.
Uebernahme der Verwaltungsgeschäfte durch die Notare und Bedingungen,
unter welchen solches zu gestatten; 259—269.
Verwandtschaft der Notare und Zeugen mit den Interessenten; 237. der
Waisenrichter unter sich; 64. mit den Interessenten; 65,
Viehverstellung, Verträge über Verstellung von Zug= und Melkvieh,
gerichtliche Insinuation darüber; 91, 561.
Voraus, landrechtlicher, des Mannes; 410. der Frau; 411. der Kinder
bei der zweiten Ehe; 417.
Vormundschaften, s. Pflegschaften.
Waisengerichte, Geschichtliches über dieselben; 53. Nothwendigkeit ihrer
Unterstützung durch Hülfsbeamte; 40, 41. Bezeichnung ihrer Funktion im
Allgemeinen; 53, 55. Bildung des Waisengerichts; 57. besonders in zusammengesetzten ¬
Gemeinden; 58. Wahl der Mitglieder; 58-62. Besetzung
der in der Zwischenzeit von einer Wahl zur andern erledigten Stellen; 59,
63, 290. Leitung der Wahl durch den Oberamtsrichter, rechtzeitige Vornahme ¬
derselben; 61, 290. Verhältniß des Letztern hiebei; 62. Verwandtschafts=Verhältnisse ¬
der Waisenrichter unter sich, wann sie deßhalb auszuschließen ¬
sind, und Dispensation hievon; 64. wann sie wegen Verwandtschaft
mit den Interessenten auszuschließen sind; 65. ihre Beeidigung; 65. Zahl
der zu den einzelnen Geschäften beizuziehenden Waisenrichter; 66. Geschäftsbesorgung ¬
durch dieselben: Obsignation bei Nicht=Exemten und Exemten erster
Classe; 138. Sorge für die Fertigung der Beibringens=Inventare und Erbschafts=Theilungen ¬
der Nicht=Exemten; 138, 276. Bestellung der zu diesen
Rechtsgeschäften erforderlichen Pfleger und Vermögens=Verwalter; 138. ihre
rpflichtungen in Beaufsichtigung des Pflegschaftswesens, (ältere Gesetze);
488, 493, 497, 499. ihre Verpflichtung, die Pflegschaftstabellen jährlich zu
durchgehen und was hiebei zu geschehen hat; 143—148. wann sie überhaupt
in Pflegschaftssachen einzuschreiten haben; 144, 150. Gebühr für das Durchgehen ¬
der Pflegschafts=Tabellen; 144. 151. ihre Verpflichtung, dem Notar
die Pflegschaften, welche bei Geschäften, an denen er nicht Theil nimmt,
anfallen, zum Eintrag in die Tabelle anzuzeigen; 144, 151. ihre Verantwortlichkeit; ¬
269. einzelner Mitglieder des Waisengerichts; 271. Umfang
dieser Verantwortlichkeit; 273 ff. bei Geschäften, zu denen sie von den