Volltext : Kaltschmidt, Adalbert: ¬Die Vormundschaft und das Verfahren in Vormundschaftssachen nach königlich sächsischem Rechte in systematischer Darstellung

Vorwort.
Die  häufige  Nachfrage  nach  einer  Anleitung  zur  Bearbeitung  von
Vormundschaftssachen  und  der  Umstand,  daß  die  sächsische  Fachlitteratur
ein  Werk  dieses  Inhalts  nicht  aufweist,  haben  mir  den  Muth  gegeben,  mit
dem  vorliegenden  Büchlein  vor  die  Oeffentlichkeit  zu  treten.  Es  handelte
sich  bei  Abfassung  desselben  nicht  darum,  die  wissenschaftliche  Erkenntniß
des  geltenden  Vormundschaftsrechts  durch  selbständige  Forschungen  und
durch  kritische  Beleuchtung  von  Streitfragen  zu  fördern  und  zu  klären,  ich
wollte  damit  vielmehr  lediglich  den  Zwecken  der  Praxis  dienen,  namentlich
leitete  mich  die  Absicht,  den  im  Vorbereitungsdienste  befindlichen  jüngeren
Collegen  die  Möglichkeit  zu  bieten,  sich  über  das  vorhandene  Gesetzesmaterial,
die  hierzu  ergangenen  oberstrichterlichen  Entscheidungen  und  die  formelle
Behandlung  der  Vormundschaftssachen  rasch  zu  orientiren.  Jenem  Zwecke
soll  der  erste,  systematische  Theil  des  Werkchens  dienen,  wogegen  die  praktische ¬
  Anwendung  der  gesetzlichen  Vorschriften  durch  die  im  zweiten  Theile
zusammengestellten  Formulare  veranschaulicht  werden  soll.  Am  Schlusse
des  Ganzen  sind  die  wichtigsten  das  Vormundschaftsrecht  betreffenden  Gesetze ¬
  und  Verordnungen  abgedruckt.  Von  einer  Wiedergabe  der  vormundschaftsrechtlichen ¬
  Bestimmungen  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  und  der  Gerichtsordnung ¬
  glaubte  ich  hierbei  Abstand  nehmen  zu  sollen,  da  ein  Abdruck ¬
  dieser  Gesetze  sich  wohl  in  der  Hand  jedes  Praktikers  befindet;  dagegen ¬
  schien  es  mir  wünschenswerth,  diejenigen  Vorschriften  der  Allgemeinen
Vormundschaftsordnung  von  1782,  die  das  Verfahren  betreffen  und  die
insoweit  immer  noch  geltendes  Recht  enthalten,  mit  zum  Abdrucke  zu  bringen.
Ich  möchte  noch  besonders  darauf  hinweisen,  daß  die  Darstellung  sich
nur  auf  das  Vormundschaftsrecht  und  das  Verfahren  in  Vormundschaftssachen ¬
  erstreckt.  Das  damit  eng  in  Verbindung  stehende  Verfahren
in  Nachlaß-  und  Testamentssachen  ist  nur  vorübergehend  gestreift  worden
nicht  aber  eigentlicher  Gegenstand  der  Behandlung.  Es  ist  ausgeschieden
worden,  weil  die  Verlagshandlung  ein  besonderes  Werk  über  diese  Materien
vorbereitet.
            
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