Volltext : Jung, János: ¬Das Bergrecht in den sämmtlichen k. k. oesterreichischen Staaten

In  Ungarn.
9.  Julius  1753.
Tausch  §.  70.
Konigl.  Rescript,
20.  Julius  1792.
Faber  p.  50,  51.
M.  B.  O.  a.  V.  §.  1.
Tausch  §.  11.

52
dung  nur  für  jene  Verleihungen,  die  nach  Kundmachung
dieses  Patentes  erfolgen.
§.  80.
Jn  Nieder=Ungarn,  und  besonders  für  den  Schemnitzer =
  Bergbezirk  sind  durch  die  Oberst-KammergrafenAmts=Verordnung, ¬
  neue  Stollen  und  Schachtmaßen
bekannt  gemacht  worden.
a)  Stollenmaß,  52  Lehen  oder  224  Lachter  nach
dem  Streichen  des  Ganges  in  das  Feld,  und  8  Lehen
auf  jeder  Seite,  folglich  in  Scherm  16  Lehen  oder  112
Lachter  seiger  in  die  ewige  Teufe.  (Flächen-Inhalt
25,088  □°.)
b)  Schachtenmaß,  nach  dem  Streichen  des  Ganges ¬
  von  jeder  Seite  8,  mithin  der  Länge  nach  16  Lehen,
oder  112  Lachter,  in  Scherm  auf  jeder  Ulm  6,  in  allen ¬
  12  Lehen  oder  84  Lachter  mit  der  senkrechten  ewigen
Teufe.  (Flächen=Inhalt  9408  D°.)
Jm  Jahre  1792  wurde  auf  Veranlassung  der  zu
Schemnitz  versammelten  Regnicolar-Deputation,  das
Stollenmaß,  höhern  Orts,  auf  die  Hälfte,  nähmlich
auf  12,544  □°  mit  dem  Bedeuten  herabgesetzt,  daß  die
alten  Lehensträger  ihre  vorigen  Maßen  beybehalten  sollen.
§.  82.
Die  erwähnte  Herabsetzung  der  Maßen  bezieht  sich
nur  auf  den  Schemnitzer  und  Nagy-Banyer  BergwerksBezirk. ¬

Für  die  übrigen  Ungarischen  Bezirke,  bestehen  die  in
der  Bergordnung  festgesetzten  Maßen:
Die  Fundgrube,  ein  Viereck,  vier  Lehen  oder  28
            
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