Volltext : Jung, János: ¬Das Bergrecht in den sämmtlichen k. k. oesterreichischen Staaten

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112  Klafter  in  Scherm,  oder  in  der  Breite  mit  einem
Flächen=Inhalte  von  25,088  Quadrat=Klaftern  seiger  in
die  ewige  Teufe:
c)  Auf  Seifenwerken  endlich  500  Klafter  in  die  Länge,
und  200  Klafter  in  die  Breite,  mit  einem  Flächen-Inhalt ¬
  von  100)000  Quadrat=Klaftern  *).
§.  78.
Bey  diesem  Feldmaß  können  einem  Lehensträger  oder  Tausch  §.  69.
einer  Gewerkschaft  auch  zwey  oder  mehrere  (ganze)  Grubenmaßen =
  gegen  dem  verliehen  werden,  daß  er  nach  Vorschrift =
  der  Berggesetze  jedes  einzelne  Gruben-Feldmaß,
bis  zum  wechselseitigen  Durchschlage  oder  Unterfahrung
der  Maßen,  und  hiernach  erfolgenden  Zusammenschlagung, ¬
  unter  sonstiger  Erlöschung  der  Belehnung  in  besonderen ¬
  Bau  zu  erhalten,  somit  auch  besonders  zu  verrechnen ¬
  schuldig  sey.  (Vergl.  §.  79,4.)
§.  79.
Neuestes  Patent,
Aber  auch  diese  durch  die  Patente  vom  28.  Septemin ¬
  Bezug  auf
ber  1804,  für  die  Königreiche  Gallizien  und  LodomeGruben=Feldma ¬
 =
  vom  21.  Jul.
rien,  und  vom  23.  März  1805,  für  die  übrigen  deutsch1819. ¬

erbländischen  Provinzen  festgesetzten  Gruben-Feldmaßen,
wurden  Kraft  des  Patentes  vom  21.  Julius  1819*),  für
die  Königreiche  Böhmen,  Gallizien,  Lodomerien,  Jlly1) =
  Diese  Maßen  gelten  aber  nur  für  jene  Gruben,  die
schon  vor  der  Kundmachung  des  Patentes  vom  21.  Julius =
  1819  verliehen  wurden.  2)  Man  vergl.  Metalurg.
Reise  durch  einen  Theil  von  Baiern,  und  durch  die  süddeutschen =
  Prov.  Österr.,  von  Dr.  C.  J.  B.  Karsten
k.  Preuß.,  geh.  Ober=Bergr.,  Ritter  des  eisernen  Kreuzes =
  und  verschied.  gel.  Ges.  Mitgliede.  Halle  1821.  S.
144  u.  folg.
D
            
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