Volltext : Jhering, Rudolf von: ¬Das Trinkgeld

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Ich  mache  davon  die  Anwendung  auf  das
Trinkgeld.  Wenn  dasselbe  eine  mässige  Höhe
nicht  übersteigt,  mögen  die  nachtheiligen  Folgen,
die  ich  hier  ausgeführt  habe,  allerdings  nicht  zu
besorgen  stehen,  wenigstens  fehlt  mir  jeder  Anhaltspunkt ¬
  dafür.  Dagegen  glaube  ich  dieselben  in
zwei  Fällen  constatiren  zu  können,  wo  für  die
Einnahme  aus  den  Trinkgeldern  die  obige  Bezeichnung ¬
  eines  excentrischen  Erwerbs  zutrifft.
Der  erste  ist  der  oben  genannte.  Wenn  eine
Menschenclasse  für  eine  kleine  Mühewaltung,  die
weder  körperliche  Anstrengung  noch  ungewöhnliche
Geschicklichkeit  erfordert,  wie  es  bei  einem  Oberkellner ¬
  in  Bezug  auf  die  Aufnahme  und  Ueberreichung ¬
  einer  Wirthshausrechnung  und  die  Annahme -
  des  Betrages  der  Fall  ist,  eine  Vergütung
enthält,  die  den  ökonomischen  Werth  derselben
ins  Ungemessene  übersteigt,  so  muss  dies  nothwendigerweise ¬
  den  Massstab  für  den  Werth  des
Geldes,  der  auf  dem  Gleichgewicht  zwischen  der
Leistung  und  ihrem  Aequivalent  beruht,  vollständig
verrücken  und  jenen  ökonomischen  Grössenwahn,  wie
ich  ihn  oben  nannte,  hervorrufen,  der  durch  mass
lose  Ausgaben  Auslass  sucht.  Der  Aufwand  dient
hier  nicht  der  blossen  Genusssucht  mehr,  sondern
der  Eitelkeit:  der  Mann  kann  etwas  draufgehen
lassen.  Die  Mittel  dazu  sind  ja  vorhanden,  was  liegt
an  dem  Gelde,  das  mit  vollen  Händen  ausgestreut
wird?  Der  morgende  Tag  bringt  es  in  Masse  wieder!
            
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