Vorwort.
Seit dem Erscheinen der zweiten Auflage des »Handbuches
des in Österreich-Ungarn geltenden internationalen Privatrechtes« von
Vesque-Püttlingen im Jahre 1878 weist die Literatur keine um
fassende Bearbeitung dieser Materie vom Standpunkte des positiven,
in der österreichisch-ungarischen Monarchie geltenden Rechtes auf.
Es sind nur eine Reihe einschlägiger Monographien zu ver
zeichnen, welche sich entweder im Rahmen mehr theoretischei
Erörterungen bewegen oder auf die Wiedergabe von Materialien
beschränken und den Stoff somit keineswegs zu erschöpfen vermögen.
Die Vernachlässigung dieser Materie in der österreichischen
Literatur ist um so bedauerlicher, als mit der zunehmenden Ent
wicklung des internationalen Verkehres auch das Bedürfnis immer
fühlbarer wird, dem Praktiker, und zwar dem Richter, wie dem
Advocaten, dem Diplomaten, wie dem Consul, für die oft schwierigen
Rechtsfragen, welche sich ihm gerade auf diesem Gebiete aufdrängen,
ein verlässliches Hilfsbuch an die Hand zu geben.
Eine Bearbeitung des internationalen Privat- und Strafrechtes
auf streng wissenschaftlicher Grundlage, andererseits aber auch mit
eingehender Berücksichtigung der Legislationen nicht bloß Öster
reichs, sondern auch Ungarns, Croatiens und Bosniens, sowie der
einschlägigen Judicatur in oberster Instanz erscheint deshalb vielleicht
nicht unzeitgemäß.