Volltext : Graun, Carl Anton Ferdinand: Versuch über die Principien der bürgerlichen Gesetzgebung

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von  Seiten  der  Umgebung  und  der  Gesammtheit,  welche
mehr  Combinationen  als  das  einzelne  Gesetz  umfaßt,  mächtiger, ¬
  sowohl  zum  Schutze  der  eigenen  Freiheit  und  des
eigenen  Rechts,  als  auch  zur  Übung  des  Schutzes,  der
Hülfe  und  des  Wohlwollens  gegen  Andere  hervor.  Nur
Eines  ist  wahrhaftig  unrecht:  der  Mangel  an  Bildung,  wo
es  an  Mitteln  dazu  nicht  fehlte.
—  Der  wahrhaft  Gebildete ¬
  will  nothwendig  auch  das  Rechte  und  Gute,  nur  zuweilen ¬
  in  der  seinem  höheren  Standpunkte  geziemenden  Berechnung ¬
  vielleicht  mehr  das  Recht  der  Geschlechter  auf
die  Zukunft  hin  umfassend,  als  Das,  was  als  angebliches ¬
  Recht,  von  Einzelnen  gegenwärtig  in  Anspruch  genommen ¬
  wird,  gewährend.
Die  welthistorische  Entwickelung ¬
  der  menschlichen  Verhältnisse  setzt  mit  innerer
Nothwendigkeit  jeder,  das  gerechte  Maaß  überschreitenden ¬
  Wirkung,  die  Gegenwirkung  entgegen;  sie  bildet,
ihrer  eigenthümlichen  Natur  nach,  allemal  die  Institutionen ¬
  hervor,  welche,  kein  Element  unbeachtet  lassend.
dem  Rechte,  mag  es  in  positiven  Gesetzbüchern  anerkannt
und  ausgeprägt  seyn  oder  nicht,  seine  immer  weiter  ausgebreitete ¬
  Herrschaft  sichern  und  läßt  das  Schlechte  und  Niedrige ¬
  entweder  in  sich  selbst,  oder  durch  äußeren  Anstoß
untergehen;  ohne  daß  zuletzt,  wenn  die  Wohlthaten  der
neuen  Ordnung  der  Dinge  Jedem  zu  Theil  geworden  sind.
weiter  davon  die  Frage  ist:  ob  jener  äußere  Anstoß,  wenn
er  dem  Richterstuhle  eines  einzelnen  Orts  zur  Beurtheilung
vorgelegt  worden  wäre,  nicht  eigentlich  nach  positiver  Norm
für  ein  Unrecht  hätte  anerkannt  werden  müssen.  Mag  also
auch  das  juridische  Unrecht  bis  auf  einen  gewissen  Grad
unvermeidlich  seyn,  so  darf  doch  Jeder  an  der  überzeugung
festhalten,  daß  mit  jedem  Wechsel  der  Geschlechter  die  Grenzen ¬
  seines  Gebietes  enger  gesteckt  werden,  und  daß  in  Ansehung ¬
  Dessen,  was  endlich  an  wahrem  Unrecht  in  jeder
Periode  des  Staatslebens  noch  übrig  bleibt,  durch  eine
unsichtbare  Hand  die  Waage  in  das  Gleichgewicht  gestellt
wird;  ein  Erfolg,  eine  Zukunft,  zwar  nur  in  Geheimschrift
enthalten  für  die  Menge,  doch  Demjenigen  deutlich  und
wenn  nicht  in  klarer  Einsicht,  doch  im  Gewissen  ihn  mahiend, ¬
  der  in  Versuchung  käme,  Wahrheit  und  Recht  zu
ergessen.
Gedruckt  bei  C.  Feister.
            
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