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von Seiten der Umgebung und der Gesammtheit, welche
mehr Combinationen als das einzelne Gesetz umfaßt, mächtiger, ¬
sowohl zum Schutze der eigenen Freiheit und des
eigenen Rechts, als auch zur Übung des Schutzes, der
Hülfe und des Wohlwollens gegen Andere hervor. Nur
Eines ist wahrhaftig unrecht: der Mangel an Bildung, wo
es an Mitteln dazu nicht fehlte.
— Der wahrhaft Gebildete ¬
will nothwendig auch das Rechte und Gute, nur zuweilen ¬
in der seinem höheren Standpunkte geziemenden Berechnung ¬
vielleicht mehr das Recht der Geschlechter auf
die Zukunft hin umfassend, als Das, was als angebliches ¬
Recht, von Einzelnen gegenwärtig in Anspruch genommen ¬
wird, gewährend.
Die welthistorische Entwickelung ¬
der menschlichen Verhältnisse setzt mit innerer
Nothwendigkeit jeder, das gerechte Maaß überschreitenden ¬
Wirkung, die Gegenwirkung entgegen; sie bildet,
ihrer eigenthümlichen Natur nach, allemal die Institutionen ¬
hervor, welche, kein Element unbeachtet lassend.
dem Rechte, mag es in positiven Gesetzbüchern anerkannt
und ausgeprägt seyn oder nicht, seine immer weiter ausgebreitete ¬
Herrschaft sichern und läßt das Schlechte und Niedrige ¬
entweder in sich selbst, oder durch äußeren Anstoß
untergehen; ohne daß zuletzt, wenn die Wohlthaten der
neuen Ordnung der Dinge Jedem zu Theil geworden sind.
weiter davon die Frage ist: ob jener äußere Anstoß, wenn
er dem Richterstuhle eines einzelnen Orts zur Beurtheilung
vorgelegt worden wäre, nicht eigentlich nach positiver Norm
für ein Unrecht hätte anerkannt werden müssen. Mag also
auch das juridische Unrecht bis auf einen gewissen Grad
unvermeidlich seyn, so darf doch Jeder an der überzeugung
festhalten, daß mit jedem Wechsel der Geschlechter die Grenzen ¬
seines Gebietes enger gesteckt werden, und daß in Ansehung ¬
Dessen, was endlich an wahrem Unrecht in jeder
Periode des Staatslebens noch übrig bleibt, durch eine
unsichtbare Hand die Waage in das Gleichgewicht gestellt
wird; ein Erfolg, eine Zukunft, zwar nur in Geheimschrift
enthalten für die Menge, doch Demjenigen deutlich und
wenn nicht in klarer Einsicht, doch im Gewissen ihn mahiend, ¬
der in Versuchung käme, Wahrheit und Recht zu
ergessen.
Gedruckt bei C. Feister.