Volltext : Horrwitz, Hugo: ¬Das Recht der Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge

Vorwort.
Das  gesamte  öffentliche  wie  private  Recht  der  Handlungsgehilfen ¬
  und  Handlungslehrlinge,  wie  es  sich  vom  1.  Januar  1898
ab  gestaltet,  für  Juristen  und  Kaufleute  möglichst  erschöpfend  zur
Darstellung  zu  bringen,  ist  die  Aufgabe  des  vorliegenden  Buches.
Möge  sein  Studium  dartun,  daß  diese  Aufgabe  einigermaßen  erfüllt ¬
  ist.  An  dieser  Stelle  sei  es  mir  noch  gestattet,  den  Altesten
der  Berliner  Kaufmannschaft  meinen  herzlichsten  Dank  dafür  auszu ¬
  sprechen,  daß  sie  mir  ihre  Akten  zur  Verfügung  gestellt  und  es
mir  dadurch  ermöglicht  haben,  die  zahlreichen  interessanten  Gutachten ¬
  dieser  bedeutsamen  Körperschaft,  insbesondere  über  die  einschlägigen ¬
  Handelsgebräuche,  zu  verwerten.
Berlin,  den  25.  Oktober  1897.
Der  Verfasser.
Vorwort  zur  zweiten  Auflage.
Seit  dem  Erscheinen  der  ersten  Auflage  hat  eine  außerordentliche ¬
  Umwälzung  der  einschlägigen  Gesetzgebung  stattgefunden.
Es  sei  nur  an  das  Inkrafttreten  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches,  an
die  erst  kürzlich  erfolgte  Verabschiedung  des  Gesetzes  über  die  Kaufmannsgerichte, ¬
  an  die  Änderungen  des  Handelsgesetzbuches,  der
Zivilprozeßordnung,  des  Lohnbeschlagnahmegesetzes  und  des
Reichs=Krankenversicherungsgesetzes  erinnert!  Infolgedessen  mußte
die  vorliegende  Auflage  nicht  nur  eine  verbesserte  und  vermehrte,
            
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