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bucher werden von den bürgerlichen Behörden geführt." Diese
Grundrechte blieben bekanntlich auf dem Papier ebenso wie die
deutsche Verfassung; aber einzelne Duodezstaaten sind dennoch
zur Einführung der Civilehe geschritten, so Frankfurt a. M. 1850;
Schwarzburg=Sondershausen 1849; Waldeck 1849; MeckleuburgSchwerin ¬
1849; Reuß=Schleiz 1849. Doch konnte in all diesen
Gebieten das Institut nicht Wurzel fassen und wurde mit sammt
den Verfassungsgesetzen, die es enthielten, nach kurzer Zeit wieder
außer Geltung gesetzt!). Es blieb bei der kirchlichen Eheschließung.
Einzelne Gebiete nahmen die facultative Civilehe an?), so Oldenburg ¬
1855; Hamburg 1861. In der Mehrzahl der deutschen
Staaten begnügte man sich mit der Notheivilehe, die 1851 in
Anhalt=Dessau=Köthen und Anhalt=Bernburg, 1855 in Württemberg, ¬
1860 in Baden, 1852 in Lübeck, 1853 in Hessen, 1863 in
Coburg=Gotha und in Nassau, 1867 in Hannover, 1868 in Bayern
r. Rh., 1870 in Sachsen Aufnahme fand.
Inzwischen ging die Agitation für die obligatorische Civilehe
weiter. Sie wurde aus den politischen Versammlungen in die
juristischen Hörsäle verlegt und Friedbergs Werk „Das Recht
der Eheschließung“ (1865) bildete dafür das Arsenal. Dieses
Werk, mehr Materialiensammlung als Bearbeitung, kann nirgends
die Tendenz, der Einführung der obligatorischen Civilehe die
Wege zu ebnen, verbergen und ist voll hämischer und oft ungerechter ¬
Ausfälle auf die kirchliche Eheschließung; es darf als ein
Markstein in der ganzen Bewegung angesehen werden. Es war
zu erwarten, daß der kirchenfeindliche Liberalismus, aus dessen
Geist heraus jenes Buch geschrieben ist, die legislatorische Verwirklichung ¬
seines Ideals, „außerhalb des Schattens der Kirche
leben zu können," versuchen würde, sobald irgendwie Aussicht auf
Erfolg gegeben war. Nach der Begründung des deutschen Reiches
1) Friedberg, Recht der Eheschließnng, S. 655 ff.; 664 ff.
2) Friedberg, a. a. O., S. 670 ff. Interessant ist für Oldenburg
die statistische Zusammenstellung über den Werth des Gesetzes, das natürlich
hier wie anderwärts als eine Forderung unabweisbarer Nothwendigkeit hingestellt ¬
wurde; von rund 4400 protestantischen Ehen wurden von 1861—63
nur 26 von Dissidenten civiliter geschlossen; von rund 1400 katholischen nicht
eine einzige; von 69 Mischehen nur 2,