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von Sakrament und Ehevertrag schon seit langem entgegengekommen. ¬
Bei Berathung des Dekretes Tametsi auf dem Concil
von Trient wurde diese Unterscheidung von einigen seichten Theologen ¬
unter den französischen Bischöfen bereits geltend gemacht*),
und im 17. Jahrhundert war diese Doktrin in Frankreich zur
herrschenden geworden?). Sofort zogen die von calvinistischen
Elementen stets stark durchsetzten Parlamente die Consequenz und
forderten für den Staat die Gesetzgebung über den Vertrag und
für die weltlichen Gerichte die Entscheidung über sein VorhandenDie ¬
Proteste des Episcopates
sein oder Nichtvorhaudensein3).
konnten schon im 18. Jahrhundert vielfache Einmischung in die
Ehegerichtsbarkeit der Kirche nicht hindern*), und die Revolution
entfesselte erst vollends die Mächte, welche bisher schon mit einigem
Erfolg eine Säkularisirung des Eherechtes angestrebt hatten. Durch
Gesetz vom 20. September 1792 wurde die obligatorische Civilehe ¬
eingeführt. Die organischen Artikel (art. 54), welche Napoleon ¬
dem Concordat von 1801 anhängen ließ, hielten an der
——
1) Theiner, Acta Conc. Trid., II, 313 seqq.; s. m. Abhandlung „Das
" im Eichstätter Pastoralblatt, Jahrg. 1892, S. 90.
Ehehinderniß der Clandestinitä
Friedberg, Recht der Eheschl. S. 548, meint, in diesem Falle sei die Praxis
der Doktrin vorausgegangen; indessen besteht doch das umgekehrte Verhältniß.
2) Die Ansicht des Melchior Canus (De locis theol. VIII, c. 5), daß
der Minister des Ehesakramentes der copulirende Priester sei, hat dieser
Doktrin vorgearbeitet. Doch ist dieselbe nicht die nothwendige Consequenz
jener Ansicht Cano's; s. Perrone, De matrimonio christiano, Rom. 1858,
I. 193. Wenn Friedberg, a. a. O. S. 548, behauptet, daß im 17. Jahrhundert ¬
kaum ein namhafter französischer Canonist eine andere Ansicht vertreten ¬
habe, so liegt darin eine starke Uebertreibung. Die bekannte Knebelung
der Wissenschaft durch die Parlamente hat natürlich auch hier ihre Wirkung
gethan.
3) Launoy, Regia in matrim. potestas, Paris 1674; Le Ridant,
Examen de deux questions importantes sur le mariage (1753); am
klarsten ist der Gedanke ausgesprochen in einem Schreiben des Kanzlers De
Pontchartrain v. 1712; darauf stützte sich auch Portalis in dem Referat
über die organischen Artikel; bei Friedberg, a. a. O., S. 549; in welcher
Weise das Pariser Parlament gegen die Vertreter der kirchlichen Lehre von
der Untrennbarkeit des Sakramentes und Contraktes einschritt, dafür bietet
ein Beispiel die Affaire des Sorbonisten Jaques L'Huillier; bei Friedberg, ¬
a. a. O., S. 548.
4) Bei Friedberg, a. a. O., S. 551.