das Aequitätsprincip und die Richterstellung
333
Eingang von § 117 zu streichen wäre. Lediglich der Wissenschaft ¬
kann überlassen bleiben die Unterscheidung der beiden
Kategorien: ob der wirkliche innerliche Parteiconsens bloß
deßhalb fehlt, weil auf Seiten Eines der Vertragschließenden
Wille und Erklärung sich nicht decken; oder ob zwar auf jeder
einzelnen Seite für sich betrachtet eine solche Deckung vorliegt,
aber in Folge eines hin und her unbemerkt gebliebenen Mißverständnisses ¬
die Absicht der Parteien nicht zusammenstimmt.
(§ 100). Die praktische Behandlung beider Fälle muß ja nothwendig -
doch die gleiche sein. Und daß grade hier nur durch
eine freiere individualisirende Würdigung des Einzelfalls seitens
des Richters nach Treu und Glauben des Verkehrs die Gefahr
ungerechter Entscheidungen vermieden werden kann, hat schon
Hölder in der Kritik des § 100 des Entwurfs überzeugend
entwickelt, unter Hervorhebung concreter Beispiele (in diesem
Archiv Bd. LXXIII S. 97 und 98).
Mögen indeß einfachere Sätze im Sinne und nach dem
Vorgange Bähr's aufgenommen werden, oder die spitz unterscheidenden ¬
scharfen Bestimmungen der §§ 97—101 des Entwurfes ¬
stehen bleiben; in beiden Fällen erscheint es doch als
absolut selbstverständlich, daß auch gegen denjenigen das Rechtsgeschäft ¬
voll durchschlagen muß, der in betrüglicher Mentalreservation ¬
oder absichtlicher Verhehlung des abweichenden wirklichen ¬
Willens den Gegner täuschte (§ 95), da ja selbst bei
Abwesenheit von Dolus eine Gültigkeit des Geschäftes trotz
wanderungsvertrages mit Nordamerika stammenden Schreibfehlers handelte, ¬
bemerkte Fürst Bismarck in der Sitzung des norddeutschen Reichstages ¬
vom 2. April 1868: „Sollte letzteres der Fall sein, so wird
der Schreibfehler natürlich bestehen bleiben, er ist mit
dem zum Vertrage erhobenen Text ein integrirendes Theil
und wir können ihn dann nicht mehr remediren. Daran
knüpfte sich freilich die Ausführung, daß aus dem ganzen Geist und
Sinn des Vertrages sich eventuell doch der gesetzte Schreibfehler ergänzen ¬
werde. „Wir haben es nicht mit Rabulistik in solchen Dingen
zu thun, sondern der Vertrag wird von beiden Seiten ehrlich gehandhabt ¬
werden."