Inhaltsverzeichnis : Hölder, Eduard: ¬Die Theorie der Zeitberechnung nach römischem Recht

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corporis  pubes  apparet  (Ulp.  XI,  28).  Forderte  das  geringe
Maß  des  als  Grenze  der  Pubertät  angesetzten  Alters  dazu  auf,
noch  nicht  schlechthin  mit  diesem  jene  anzunehmen,  so  wurde  umgekehrt ¬
  bei  der  in  integrum  restitutio  die  Altersgrenze  deswegen, ¬
  weil  auch  innerhalb  ihrer  die  individuelle  Reife  berücksichtigt ¬
  werden  konnte,  möglichst  weit  gezogen.
Ein  analoger  Fall  aber,  bezüglich  dessen  die  Bestimmung
der  L.  3  §.  3  sonst  noch  platzzugreifen  hätte,  existirt  nicht,  da
wohl  der  unserem  Fall  entgegengesetzte  von  Minimalgrenzen
(so  das  Alter  von  18  Jahren  als  Voraussetzung  der  venia
aetatis),  dagegen  eine  der  für  die  in  integrum  restitutio  bestehenden ¬
  gleichartige  Maximalgrenze  im  Civilrecht  sich  nicht
findet.
§.  38.
Daß  nun  aber  die  Grundsätze  der  römischen  Zeitberechnung ¬
  nicht  diejenigen  sind,  von  welchen  die  Anschauung  der  Gegenwart ¬
  ausgeht,  braucht  nicht  noch  besonders  auseinandergesetzt ¬
  werden.  Eine  abweichende  Uebung  unseres  Rechtslebens
läßt  sich  dagegen  abgesehen  von  Proceßfristen,  bezüglich  welcher
die  der  römischen  entgegengesetzte  Auffassung  die  das  Recht  der
Gegenwart  beherrschende  ist,  um  deßwillen  nicht  nachweisen,
weil  in  anderen  Fällen  die  dadurch  begründete  Differenz  nur
äußerst  selten  praktisch  relevant  ist.  Daß  aber  eine  Differenz
der  Auffassung  in  der  That  besteht,  beweist  nur,  daß  in  diesem
Punkt  das  römische  Recht  nicht  hätte  recipirt  werden  sollen
nicht  daß  es  nicht  recipirt  ist.  Wurde  freilich  bei  der  Reception ¬
  vorausgesetzt,  daß  die  Bestimmungen  des  römischen  Rechts
in  der  für  alle  Zeiten  maßgebenden  Natur  der  Sache  begründet ¬
  seien,  so  wurden  doch  eben  wegen  des  unbedingten  Glaubens ¬
  an  das  Zutreffen  jener  Voraussetzung  die  römischen  Normen ¬
  vorbehaltlos  acceptirt.  Erkennen  wir  nun  aber  die  Voraussetzung ¬
  als  falsch,  so  ist  doch  damit  die  Reception  selbst  um
so  weniger  beseitigt,  als  gerade  sie  die  Ausbildung  einer  selb¬
            
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