Volltext : Birkmeyer, Carl: ¬Die Exceptionen im bonae fidei judicium

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aber  hatte  sich  die  vulgäre  aequitas  in  ihrem  ganzen  Umwege, ¬
  mit  all  ihren  Forderungen  Geltung  im  Rechtsleben
verschafft,  vulgäre  und  wissenschaftliche  aequitas  decken  sich
nunmehr  in  dem  Begriffe  der  „jüngsten  Rechtsanschauung
der  römischen  Nation,  wie  solche  unabhängig  von  dem  gegebenen ¬
  Recht  im  Verlauf  der  Zeiten  und  unter  der  Einwirk)." ¬

ung  der  Verhältnisse  jeweilig  sich  gestaltete
Als  solche  aber  ist  die  aequitas  des  römischen  Rechts
im  diametralen  Gegensatze  zu  unsrer  „Billigkeit")"
geradezu  Rechtsquelle,  selbständig  neben  dem  jus,  „eine  selbständig ¬
  neben  dem  Recht  stehende  Potenz*°)."
Aus  dieser  Quelle  schöpfte  die  Gesetzgebung"),  aus  ihr
die  Rechtsanwendung  12
Im  Gebiete  der  Rechtsanwendung  nun  bestand  die
Handhabung  der  aequitas  in  einem  jus  aequare
facto.
Das  Recht  selbst  nämlich  kann
seiner  Natur  gemäß
nur  Durchschnittsregeln  aufstellen
bemessend  nur  nach
der  Allgemeinheit  der  Thatbestände,  geleitet  lediglich  von
der  ratio  juris;  streng  angewendet  kann  es  darum  auf
die  Umstände  des  concreten  Falles  keine  Rücksicht  nehmen,
starr  und  unbeugsam  selbst,  beugt  es  vielmehr  die  thatsächlichen ¬
  Verhältnisse  mit  unerbittlicher  Strenge  unter  sein  Joch
jus  strictum  et  inflexibile.  Je  dürftiger  das  Recht  sei8) ¬
  Voigt  a.  a.  O.  §.  66  S.  348;  vgl.  §.  65  das.  u.  hiezu  Esmarch -
  l.  c.  S.  3.
9)  cf.  oben  §.  13  N.  14.
10)  Voigt  I.  c.  §.  66  S.  348;  auch  §.  4;  Esmarch  a.  a.  O.;
C.  A.  Albrecht  in  der  oben  §.  13  N.  14  cit.  Schrift  S.  16:
in  diesem  Sinne  spricht  Büchel,  civilr.  Erört.  II.  S.  48
richtig  von  einem  „jus  aequitatis“.
11)
Voigt  a.  a.  O.  §.  75  S.  382  ff.
12)  Voigt  a.  a.  O.  §.  76  S.  386  ff.;  insbes.  schöpfte  aus  dieser
Quelle  auch  der  Richter  im  b.  f.  judicium:  V.  1.  c.  S.  389.
wenn  auch  vielleicht  nicht  so  direkt,  wie  V.  annimmt;  ef,  unten
§.  17  N.  7.
            
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