Volltext : Erläuterungen über den Code Napoleon und die Großherzogliche Badische bürgerliche Gesezgebung (5)

II.  Abschnitt.  Eigenthum.
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Die  Sicherheitsleistung  geschieht,  wie  jede  andere,
durch  Pfand  oder  Bürgen;  im  Mangel  der  Einen  oder  der
Andern  ist  es  Sache  der  Polizey  nach  Maas  der  Gefahr  Anordnungen =
  zu  treffen.  Weder  Einweisung  des  Klägers  in  den
Mitbesiz,  noch  Ausweisung  des  Beklagten  aus  dem  Besiz,  kann  bey
uns  Erfolg  der  Klage  werden,  da  dergleichen  missiones  ex  primo
et  secundo  decreto  abgeschafft  sind,  Erl.  IV.  583.,  sondern
Niederreissung  auf  Kosten  des  lezteren,  würde  die  rechtmäßige  Folge
der  hartnäckigen  Weigerung  der  Sicherheitsleistung  seyn,  weil  der
Schuldner  zunächst  zu  jener  und  nur  wahlweise  zu  lezterer  verbunden =
  ist,  Sz.  1386  a.
§.  589.
Ueber  neue  Werke,  die  den  natürlichen  Abfluß  des  Wassers =
  hindern  oder  lästiger  machen,  kann  jeder  Jnhaber  eines
Feldguts,  der  dadurch  Nachtheil  leidet,  klagen,  Sz.  640.
Die  Klage  geht  gegen  den  Eigenthümer,  nicht  gegen  den
Nuznießer,  in  gleicher  Weise  wie  die  vorige,  es  müßte  dann
der  Ruznießer  das  neue  Werk  angelegt  haben,  wo  er  alsdann =
  in  so  weit  als  Eigenthümer  desselben  anzusehen,  und  in
jedem  Fall  aus  seiner  unrechten  That,  nach  Saz  1382.,  selbstverbindlich =
  wäre.  Stets  geht  sie  dahin,  daß  der  Eigenthümer =
  auf  eigene  Kosten  den  neuen  Bau  wegschaffe  (vorbehaltlich =
  seines  Rückgriffs  an  den  etwaigen  Urheber  desselben  da,
wo  er  nicht  zugleich  als  Urheber,  sondern  bloß  als  Ekgenthimer
  belangt  wird),  auf  diesen  Rückgriff  brauche  der  Nachbar =
  sich  nicht  verweisen  zu  lassen,  weil  gegen  ihn  der  Cigenthümer =
  sein  Eigenthum  stets  auf  eigene  Kosten  im  Recht
verereten  muß.  Die  andern  Epizsindigkeiten  des  römischen
Rechts  fallen  weg.  Kraft  Rechts  Aehnlichkeit  kann  der  angezogene =
  Saz  des  Code  Napoleon  auf  alle  Werke  angewandt
            
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