Vorbemerkung.
Die nachfolgenden Zeilen sind die Ausarbeitung
eines in einer Vereinigung von Praktikern erstatteten
Referates. Wenn ich, trotzdem über den behandelten
Gegenstand schon eine ziemliche Anzahl von Aufsätzen
und Monographien besteht, doch wage, die Arbeit der
Öffentlichkeit zu übergeben, so geschieht es lediglich deshalb, ¬
weil, soviel mir bekannt ist, bei keiner dieser
Arbeiten die Vorarbeiten zum bürgerlichen Gesetzbuche
benützt wurden, beziehungsweise benützt werden konnten.
Längst abgethane Ansichten nochmals abzuthun, wäre
ebenso zwecklos gewesen, als es den Rahmen der Arbeit
5r
tten hätte; ebenso zwecklos wäre es gewesen,
überschei
bei jeder einzelnen behandelten Partie die sämmtlichen
darüber herrschenden Ansichten zu behandeln, vielmehr
musste ich mich auf die Skizzirung der hauptsächlichsten
Ansichten beschränken.
Die bezogenen Entscheidungen sind, wo nichts anderes
angegeben ist, der Sammlung Glaser-Unger-Walther
entnommen.
Wien, am 29. Juni 1894.
Carl Coulon.