Inhaltsverzeichnis : Coulon, Karl: Über das gesetzliche Pfandrecht des Bestandgebers

Vorbemerkung.
Die  nachfolgenden  Zeilen  sind  die  Ausarbeitung
eines  in  einer  Vereinigung  von  Praktikern  erstatteten
Referates.  Wenn  ich,  trotzdem  über  den  behandelten
Gegenstand  schon  eine  ziemliche  Anzahl  von  Aufsätzen
und  Monographien  besteht,  doch  wage,  die  Arbeit  der
Öffentlichkeit  zu  übergeben,  so  geschieht  es  lediglich  deshalb, ¬
  weil,  soviel  mir  bekannt  ist,  bei  keiner  dieser
Arbeiten  die  Vorarbeiten  zum  bürgerlichen  Gesetzbuche
benützt  wurden,  beziehungsweise  benützt  werden  konnten.
Längst  abgethane  Ansichten  nochmals  abzuthun,  wäre
ebenso  zwecklos  gewesen,  als  es  den  Rahmen  der  Arbeit
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tten  hätte;  ebenso  zwecklos  wäre  es  gewesen,
überschei
bei  jeder  einzelnen  behandelten  Partie  die  sämmtlichen
darüber  herrschenden  Ansichten  zu  behandeln,  vielmehr
musste  ich  mich  auf  die  Skizzirung  der  hauptsächlichsten
Ansichten  beschränken.
Die  bezogenen  Entscheidungen  sind,  wo  nichts  anderes
angegeben  ist,  der  Sammlung  Glaser-Unger-Walther
entnommen.
Wien,  am  29.  Juni  1894.
Carl  Coulon.
            
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