III
Vorrede
ur
dritten Auflage.
Da die zweyte Ausgabe dieses Werkes schon seit
vielen Jahren vergrieffen ist, und diese Zeit hin
durch wiederhohlte Nachfragen geschehen sind, so
hielt ich es für Pflicht, den Wunsch des lesenden
Publicums zu erfüllen. Doch muß ich im Allge
meinen über mein Buch bemerken, daß die Cha
rakteristik desselben noch verkennet werde. Noch
immer nennet man dasselbe einen Commentar
über die allgemeine Gerichtsordnung. Niemahls
dachte ich über Justizgesetze, oder politische Ver¬