Full text: Oesterreichische Privatrechts-Praxis (1)

III 
Vorrede 
ur 
dritten Auflage. 
Da die zweyte Ausgabe dieses Werkes schon seit 
vielen Jahren vergrieffen ist, und diese Zeit hin 
durch wiederhohlte Nachfragen geschehen sind, so 
hielt ich es für Pflicht, den Wunsch des lesenden 
Publicums zu erfüllen. Doch muß ich im Allge 
meinen über mein Buch bemerken, daß die Cha 
rakteristik desselben noch verkennet werde. Noch 
immer nennet man dasselbe einen Commentar 
über die allgemeine Gerichtsordnung. Niemahls 
dachte ich über Justizgesetze, oder politische Ver¬
	        
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