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§. 29. Insbesondere bey dem Afterpfande ...
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„ 30. Eine ungültige Darstellung macht das Pfandrecht unwirksam
„ 31. Von der Concurrenz mehrerer Afterpfandgläubiger ...
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nz der Afterverpfändung mit der Verpfändung der For
„ 32. Concuri
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. .
derung . . . . . . .
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For
„ 33. Das Pfandrecht wird durch die Erlöschung der versicherten
derung unwirksam.
. .
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„ 34. Was die österreichischen Rechtsgelehrten aus diesem Nachsatze für
Folgerungen abgeleitet haben
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„ 35. Würdigung der ersten Folgerung ...............
„ 36. Prüfung der zweyten Folgerung ..
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„ 37. Die gegentheilige Folgerung aus dem §. 469 verwickelt in Rechts
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widersprüche ....
„ 38. Die gegnerische Ansicht läßt sich aus dem Geiste unseres Hypo
theken=Systems nicht rechtfertigen ...
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„ 39. Das Pfandrecht ist unwirksam, wenn die Pfandsache gesetzlich
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einer Pfändung nicht unterliegt ...
„ 40. Das Pfandrecht ist unwirksam, wenn es auf einem ungültigen
Acte beruht
. . .
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„ 41. Von den certificirten, aber nicht intabulirten Urkunden ....
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„ 42. Von den vertragenen Intabulations=Posten
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„ 43. Von den bedingt bewilligten Intabulationen
„ 44. Von den von Amtswegen intabulirten Pupillarschuldbriefen
* .
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„ 45. Von der durch die Ungültigkeit der Entscheidung unwirksam
ge
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wordenen Intabnlation:
„ 46. Von den unwirsamen Supersätzen auf pränotirte aber nicht ge
rechtfertigte Posten ..
. . . . . . . . * . . .
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„ 47. Wie weit sich das Pfandrecht erstrecke.
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„ 48. Ausdehnung des Pfandrechtes bey unbeweglichen Sachen ..
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„ 49. Von der Ausdehnung des Pfandrechtes bey unbeweglichen Sachen
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„ 50. Bey einfachen unbeweglichen Sachen
„ 51, Einfluß, wenn die Pfandsache verkleinert, oder durch Zuwachs
vergrößert wird ... .
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* . . .
„ 52. Ob durch Tausch das Pfandgut eine Veränderung erleiden dürfe
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„ 53. Von den, den unbeweglichen Sachen gleichgehaltenen Rechten.
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„ 54. Von der Ausdehnung des Pfandrechtes bey einfachen und ge
mischten Complexitäten ....
.. . .
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„ 55. Von der Ausdehnung des Pfandrechtes auf die Früchte und Nu
tzungen der Pfandsache
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„ 56. Hieraus abgeleitete Folgerung..
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„ 57. Von den Reluitions- und Abolitions=Verträgen .....
„ 58. Von den Früchten und Nutzungen verpachteter Pfandgüter . ..
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„ 59. Wie weit das Pfandrecht für einen bestimmten Gläubiger wirk
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sam sey?
„ 60 Auf welche Früchte und Nutzungen den später ad fructus inta
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bulirten Gläubigern das wirksame Pfandrecht zustehe?
„ 61. Was Herr Appell. Rath Nippel unter den abgesonderten und be
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zogenen Früchten im Nachsatze des §. 457 b. G. B. verstehe.
II. Hauptstück.
Von der Schätzung.
§. 62. Einleitung
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„ 63. Definition der Schätzung überhaupt...
„ 64. Definition der gerichtlichen Schätzung und Rechtfertigung der an
gegebenen Merkmahle | 12