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möge der Lib. Contr. — eingetragenen Einantwortung, gehörig
gewesenen Hauses für den bereits (mit Nachsicht des abgängigen =
Alters) mittelst Verordnung vom — 3. — mit freyer
Schaltung über sein Vermögen großjährig erklärten Franz
Wunsch in dem testamentarischen Werthe von 6000 fl.
b) zur Erwerbung des Pfandrechtes in Betreff
des dem minderjährigen Anton Wunsch verschaff400 ¬
fl.
ten Prälegates von
an vorbesagtem Werthe von 6000 fl. mit dem
Vorgangsrechte vor allen übrigen Erbtheilen
c) ferner zur Erwerbung des Pfandrechtes hinsichtlich =
des der großjährigen Anna Wunsch gleichmäßig =
an diesem Kaufwerthe von 6000 fl. ausge1100 =
fl.
wiesenen Erbtheiles mit
d) deßgleichen jenes der großjährigen Apollonia ¬
Wunsch an derselben ausgewiesenen Erbtheiles
. 1100 fl.
mit
e) jenes der rc.
zu bewilligen, die Originalien selbst aber nach geschehener
Ingrossirung an mich rückerfolgen zu lassen.
Prag den —
IX.
Einantwortungsbewilligung.
Nachdem sich zur Verlassenschaft des Hrn. N. Edlen
v. N. die Frau N. v. N., geborne v. N., dann die großjährigen ¬
Kinder N. und N., endlich Hr. N., Vormund der
minderjährigen N. v. N., in Gemäßheit des am — kundgemachten ¬
Testamentes erbserklärt, sohin aber über die Berich=