Objekt : Allgemeine juristische Bibliothek (Bd. 1, H. 4 (1781))

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Anmerkung  über  die  fremden  Recensionen.
Die  meisten  Stimmen  vorgesetzter  Kritiken  empfehlen -
  das  Scheidemantelische  Lehrbuch  nicht:  Nur  die
Leipziger  unter  der  schönen  Ueberschrift,  Unpartheyische
Kritik  empfiehlt  es  als  ein  vorzüglich  juridisch  brauchbares -
  Lehrbuch.  Die  Jenaer  sagt  nur  warum  der  Hr.
Verfasser,  nicht  wie  er  geschrieben  habe.  —  Wir  treten -
  mit  unsrer  Stimme  zu  den  meisten  über,  nicht  weil
es  die  meisten  sind,  sondern  weilen  wir  ihre  Meynung
gegründet  finden.
Eigene  Recension.
Nach  vorausgesetzten  Vorkenntnissen  1.)  von  der
natürlichen  Rechtsgelahrtheit  überhaupt,  und  2.)  derselben -
  Littera  r-Geschichte,  zerfällt  das  ganze  Werk  in
zween  Haupttheile,  in  einen  allgemeinen  und  einen  besondern -
  Theil.
In  dem  ersten  Titel  der  Vorkenntnisse  wird  bestimmt -
  was  Natur,  was  Recht,  was  Naturrecht,  was
praktische  Philosophie  sey.  Unter  dem  Worte  Natur
versteht  der  Hr.  Verf.  die  wahre  und  wirkliche  Wesenheit -
  des  Menschen  mit  allen  Kräften,  Fähigkeiten,  Trieben -
  und  Leidenschaften,  welche  aus  derselben  fliessen.
Was  aus  dieser  Verbindung  fließt,  heißt  Natürlich.
Der  Ausdruck  Recht,  bedeutet  unter  andern  auch  eine
Blutsfreundschaft,  Con  anguinitatem,  der  Gesetze  (§.
II.)  ein  ganz  sonderbarer  Ausdruck  —  der  nur  dem
Hrn.
Volege  ULS
Max-Planck-Institut  für
europäische  Rechtsgeschichte
            
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