Volltext : Ausführliches Handbuch über den Code Napoleon (2)

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Von  weiteren  Ehen.
Nothwendige  sie  zufälliger  Weise  zugleich  zu  einer  von
dem  Anstande  geforderten  Handlungsweise  nöthigt,
konnte  nicht  bestimmen,  die  auch  selbst  bey  dem  Weibe
nicht  bezweckte  Nöthigung  zu  einem  dem  Anstande
entsprechenden  Handeln  in  Ansehung  des  Manus  zum
Zwecke  der  Gesetzgebung  zu  machen.
Eben  darum  muß  man  denn  auch  behaupten,  daß
der  Art.  228  auch  auf  den  Fall  seine  Anwendung
finden  müsse,  wo  eine  Ehe  für  nichtig  erklärt
worden  ist.  Wenn  auch  die  Worte:  depuis  la
dissolution  du  mariage  précédent  sich  nur  eigentlich
auf  die  Auflösungsarten  gültiger  Ehen,  von  welchen ¬
  der  Art.  227  redet,  beziehen  sollten,  —  was,
so  wahrscheinlich  es  auch  dadurch,  daß  bey  der
Nichtigkeitserklärung  das  Nichtdaseyn  einer  Ehe
ausgesprochen,  nicht  eine  daseyende  aufgelößt  wird,
seyn  mag,  doch  darum  nicht  als  nothwendig  behauptet =
  werden  kann,  weil,  wie  oben  gezeigt  wurde,
auch  die  zu  vernichtenden  Ehen  doch  ein  gewisses
Daseyn  in  den  Augen  des  Staates  haben  —;  so
würde  doch  der  Grund  des  Artikels  ihm  eine  Anwendung ¬
  auch  auf  den  Fall  der  Nichtigkeitserklärungen
versichern,  zumal  da  die  nichtig  erklärten  Ehen  sogar,
als  putative  Ehen,  die  Wirkungen  der  legalen  Verbindung =
  der  Geschlechter,  und  zwar  namentlich  in
Ansehung  der  Kinder,  zu  erzeugen  vermögen.
            
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