Vorrede.
welche mir durch eigene Benützung bekannt geworden ¬
sind. — Allerdings hat zwar die Angabe
aller einigermaßen bedeutenden Abhandlungen, welche
über irgend einen Gegenstand erschienen sind, einen
für sich bestehenden Werth, welcher nicht davon
abhängt, ob sie der Anführende selbst gelesen hat,
oder nicht. Da es jedoch für Denjenigen, der sich
die Kenntniß der vollständigen Literatur über eine
einzelne Lehre verschaffen will, an Hülfsmitteln nicht
mangelt, und da die bedeutenderen Schriften in Martins ¬
Lehrbuche, — welches sich ohnehin in den
Händen der meisten Zuhörer befindet, — angeführt
sind, so glaubte ich mich der Mühe einer wiederholten ¬
Zusammenstellung, welche den Ankauf des
Buches für Manchen erschwert haben würde,
überheben zu dürfen.
Daß ich die Darstellung des Concursprocesses
gänzlich ausgeschlossen habe, glaube ich dadurch
rechtfertigen zu können, weil gewiß nicht die summarische ¬
Natur desselben, sondern Eigenthümlichkeiten ¬
ganz anderer Art diesem Verfahren eine
besondere Stelle in dem Systeme des Civilprocesses