Volltext : Leitfaden zum Studium des hannoverschen Privatrechts (2)

—  47  II. -
  S.  456,  Note  e.  S.  auch  Jurist.  Zeit.  Jahrg.
1842,  Heft  3,  S.  1  und  17.
§.  139.
S.  460,  Note  a.  S.  auch  Oesterley  Handb.  des  Processes ¬
  Thl.  2,  S.  539  und  540.
§.  141.
1.  Nr.  II  und  III,  S.  462.  Die  hier  erwähnten  Vorzugsrechte ¬
  hängen  jedoch  davon  ab,  daß  zeitig  die  Eintragung ¬
  in  die  Hypotheken=Bücher  geschehen  ist.  S.  Nachtrag ¬
  Nr.  1  zum  §.  106.
II.  Nr.  VI,  S.  463.  Hier  hätte  das  Verhältniß
consentirter  und  nicht  consentirter  Schulden  der  Besitzer
gutsherrnpflichtiger  Grundstücke  zu  einander  dargestellt  werden ¬
  sollen,  weil  dasselbe  bezüglich  der  verschiedenen  Arten
jener  Grundstücke  manches  Gemeinschaftliche  in  sich  enthält. ¬
  S.  §.  85,  Nr.  III,  IV  und  V,  S.  281  und  282  u.
Jurist.  Zeit.  Jahrg.  1843,  Heft  1,  S.  97,  113,  131,  146,
163,  177,  Heft  2,  S.  4.
III.  S.  464,  Note  f.  S.  auch  Jurist.  Zeit.  Jahrg.
1842,  Heft  3,  S.  127.
§.  142.
Nr.  III,  S.  467.  Am  15.  Jan.  1844  erkannte  das
O.  A.  Gericht  zu  Zelle,  daß  auch  Zahlungen  im  Concurse ¬
  im  Zweifel  zuvörderst  auf  die  rechtskräftig  zugesprochenen ¬
  vertragsmäßigen  Zinsen  abgerechnet  werden
müssena.
§.  143.
Ueber  den  Sinn  und  die  Anwendung  der  Bestimmungen ¬
  des  Selti.  liboniani  s.  v.  Bül.  u.  Hag.  VI,  54  und
Jurist.  Zeit.  Jahrg.  1842,  Heft  1,  S.  113.
—
a)  Jurist.  Zeit.  Jahrg.  1844,  Heft  1,  S.  177  u.  f.
            
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