Volltext : Leitfaden zum Studium des hannoverschen Privatrechts (2)

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nach  der  eben  angeführten  Verordn.  v.  3.  Jun.  1826  §.  25
die  Steuer=Administration  wegen  der  Grund=Steuer  sich
zunächst  an  den  jedesmaligen  Besitzer  hält.  Die  nach  der
Concurs=Eröffnung  eintretenden  persönlichen  (Personen=,
Besoldungs=,  Gewerbe=  und  Einkommen=)  Steuern  dagegen ¬
  können  ohne  Zweifel  in  dem  Concurse  nicht  mehr  gefordert ¬
  werden.  C.  nach  der  calenb.  Meier=Ordnung  v.
12.  Mai  1772  a  Cap.  3  §.  2  a.  E.  der  rückständige  Meierzins, ¬
  insofern  als  er  die  Praestanda  von  drei  Jahren  nicht
übersteigt  oder  der  Gutsherr,  ohnerachtet  der  nachgesuchten
richterlichen  Hülfe,  den  Abtrag  nicht  hat  bewirken  können.
Auch  hat  man  weiter  in  die  erste  Klasse  gestellt  a.  Zinskorn ¬
  und  Wiesenzinsb,  8.  Grundzinsen“,  7.  städtesche  Abgaben, ¬
  welche  zur  Erhaltung  der  Städte  dienen,  namentlich ¬
  den  Schoß  4  und  0.  von  Alters  her  zum  Besten  der
Kirchen,  Schulen-  und  Armen=Anstalten  bestimmte  Abgaben ¬
  im  Herzogthume  Verdene,  D.  Leichenkosten  k,  E.  Kosten ¬
  der  letzten  Krankheit  des  Gemeinschuldners,  in  welcher
er  gestorben  ist  s,  F.  das  Liedlohn  h.  Eine  Verordnung
von  Georg  dem  dritten  v.  8.  Junius  1769i  für  das  Brea) ¬
  Spang.  Thl.  2,  S.  420.
b)  Strube  accession.  ad  jus  villicor.  Nr.  XV.  Vergl.  §.  12  der
Verordn.  v.  23.  Jul.  1833  über  die  erbliche  Uebertragung  von
Gütern  und  Grundst.  unter  Vorbehalt  einer  Abgabe  (Of.  Gesetzs.  1833,
Abth.  1,  S.  253).
c)  v.  Ramdohr  jurist.  Erfahr.  Thl.  1,  S.  220.  Vergl.  §.  12  der
Verordn.  v.  23.  Jul.  1833  über  die  erbliche  Uebertragung  von  Gütern ¬
  und  Grundst.  unter  Vorbehalt  einer  Abgabe  (Of.  Gesetzs.  1833,
Abth.  1,  S.  253).
d)  Strube  IV,  165.
e)  Puf.  1,  158,  §.  3.  Vergl.  jedoch  jurist.  Zeit.  Jahrg.  1834,
Heft  2,  S.  77  u.  f.
f)  Puf.  animadv.  Nr.  106.  v.  Bül.  u.  Hag.  III,  36.  v.  Ramdohr -
  jurist.  Erfahr.  Thl.  1,  S.  213.  Jurist.  Zeit.  Jahrg.  1828,
Heft  2,  S.  116.
g)  Puf.  animadv.  Nr.  107.
h)  Puf.  1,  104  u.  205.  Strube  III,  107.  v.  Bül.  u.  Hag.  I,
19
u.  68.  v.  Ramdohr  jurist.  Erfahr.  Thl.  1,  S.  211  u.  212.
i)  Spang.  Thl.  2,  S.  267.
            
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