Inhaltsverzeichnis : Teutsche Staatskanzley (Jg. 1800, Bd. 5 (1803))

172
ten  für  Frankreich  eine  Sache  von  geringer  Bedeutung -
  seyn.  Wenn  dem  so  ist,  so  läßt  sich  auf
franz.  Seite  mit  desto  wenigerem  Grunde  auf
einem  Punkt  bestehen,  wobei  man  nur  eine  Beeinträchtigung -
  der  allgemeinen  Grundsäze,  welche
mit  allen  wichtigsten  Seeangelegenheiten  Grosbrittaniens -
  in  Verbindung  stehen,  vor  Augen  haben -
  könnte.  —  Der  sechste  Artikel  enthält  über
alle  im  ersten  Projekt  vorgebrachten  Prätensionen, -
  noch  eine  neue  Forderung  von  Seiten  Frankreichs. -
  Dieselbe  beruht  auf  keinen  gerechten  noch
billigen  Grundsäzen;  denn  während  Frankreich
Se.  Majestät  verhindern  möchten,  durch  den
Zusaz  mehrerer  Truppen  die  Macht  Jhrer  Alliirten -
  in  Italien  zu  verstärken,  behält  es  sich  vor,
seine  eigenen  Armeen  dort  zu  vermehren,  oder
seinen  Alliirten  anderwärts  beizustehen,  gerade
wie  es  in  seine  künftigen  Operationsplane  passen
würde.  Die  franz.  Regierung  besizt  gegenwärtig -
  de  Facto  keine  Mittel,  den  Transport  der
Truppen  Sr.  Majestät  zur  See  zu  verhindern
und  es  ist  nicht  billig,  daß  sie  durch  Bedingungen -
  eines  Waffenstillstands  ein  Recht  dazu  erwerben -
  sollte,  da  dieser  Waffenstillstand  Se.  Majestät, -
  ausser  den  Mitteln,  welche  Sie  bereits  in
Ihrer  Gewalt  haben,  keine  neuen  verschaft,  um
den  künftigen  Operationen  Ihrer  Feinde  etwas  in
den  Weg  zu  legen,  und  derselbe  ihnen  sogar  beträchtliche -
  Vortheile  bewilligt,  in  deren  Besiz  sie
izt  nicht  sind.
—  Nun  bleibt  blos  von  den  Verände¬ -
 -
  für
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer