Inhaltsverzeichnis : Tadey, Carl Christian: ¬Die höhere Bürgerschule, mit besonderer Berücksichtigung der Herzogthümer Schleswig-Holstein

Max-Planck-Institut  für  Bildungsforschung

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als  für  die  Lehrer  an  den  Gelehrtenschulen;  die  von  allen  diesen
Lehrern  zu  hoffende  Verzichtung  auf  die  Aussicht,  später  aus
dem  Amte  der  Schule  in  das  der  Kirche  überzugehen;  überhaupt
die  ganze  Stellung  der  höheren  Bürgerschule  nicht  unter,  sondern -
  neben  den  Gelehrtenschulen:  dieses  Alles  ist  hinreichend
Bürge  dafür,  dass  für  die  anständige  und  genügende  Besoldung
der  an  dieselben  anzustellenden  Lehrer  werde  genugsam  Sorge
getragen  werden.  In  wie  weit  übrigens  diese  Besoldung  in
einer  festen  Einnahme  und  in  wie  weit  in  Schulgeld  bestehen
werde,  das  kann  hier,  wo  natürlich  nur  von  dem  Allgemeinen
die  Rede  sein  kann,  gern  unerörtert  gelassen  werden.  Dass
überhaupt  für  die  Theilnahme  am  Unterricht  in  der  höheren
Bürgerschule  Schulgeld  bezahlt  werde,  und  dieselbe  nicht,
wie  der  Besuch  der  allgemeinen  Volksschule,  ganz  frei  sei,  da
ja  auch  die  höhere  Bürgerschule  eine  allgemeine  Anstalt  ist,
wird  aus  mehr  als  einem  Grunde  gewiss  ganz  zweckmäßig  erscheinen: -
  denn  erstlich  würde  ohne  ein  solches  die  Einrichtung
höherer  Bürgerschulen  weit  größeren  Schwierigkeiten  unterworfen -
  sein,  wogegen  ein  mäßiges  Schulgeld  den  Aeltern,  welche
früher  ihren  Kindern  den  durch  die  höhere  Bürgerschule  zu  ertheilenden -
  Unterricht  meistens  gänzlich  durch  Privatstunden  verschaffen -
  mussten,  noch  als  eine  bedeutende  Erleichterung  erscheinen -
  wird;  andererseits  ist  unter  den  obwaltenden  Umständen
dieses  wohl  das  einzige  Mittel,  die  höhere  Bürgerschule  vor  gar
zu  großem  Andrange  zu  bewahren,  und  sie  den  Schülern  zu
sichern,  für  welche  sie  zunächst  eröffnet  wird.  Damit  steht  übrigens -
  eine  Einrichtung,  nach  welcher  die  Patronen  der  Schule
eine  gewisse  Anzahl  von  Freiplätzen  in  jeder  Classe  zu  vergeben -
  haben,  gar  nicht  in  Widerspruch.
Endlich  nimmt  die  höhere  Bürgerschule  noch  die  öffentliche
Casse  oder  die  Beiträge  der  Schüler  in  Anspruch  in  Rücksicht
auf  die  für  sie  nothwendigen  Sammlungen.  Dass  diese  in
der  höheren  Bürgerschule  umfassender  sein  müssen,  als  in  den
übrigen  Schulanstalten,  liegt  in  der  Mannichfaltigkeit  der  Lehr¬
            
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