Wasservelocipede — Zwischenhafen.
376
Zufall, Haftung des Frachtführers 168
W. bei der Löschung, Begriff 150
n 2, des Frachtflößers 82 Art. 895
n 2; Voraussetzungen des Ablaufs der
HGB.; Wirkung des Z., welcher den
W. bei Verfrachtung des Schiffs im
Antritt der Reise dauernd verhindert
Ganzen § 51; Wirkungen des Ablaufs,
§ 67, desgl. die Fortsetzung der Reise
wenn Löschung nicht erfolgt ist, § 52;
§ 68; Sorge des Schiffers für die
W. bei Theilverfrachtung und StückLadung ¬
§ 69; zeitweilige Verhindegütertransport ¬
§ 53.
rung der Reise § 70.
Wasservelocipede 18 n 4.
Zumessung der Güter 202 § 78.
Wechselverbindlichkeiten kann Schiffer
Zusammenstoß von Schiffen, Anwendnicht ¬
für den Schiffseigner eingehen
barkeit der Artt. 736--741 HGB. § 92;
§ 15 Abs. 2.
Z. eines Schiffs mit einem GisenbahnWerfen ¬
von Waaren u. s. w. über Bord
trajekt, einer Fähre 249 Anm. zu § 92;
in großer Haverei § 82 Nr. 1; s. auch
Haftung des Schiffseigners für VerGüter. ¬
schulden der Besatzung 249 Art. 786
Werthpapiere, Haftung des Frachtführers
Abs. 1 HGB.; 258 Art. 738 HGB.
§ 58 Abs. 4; Beschädigungen und Ver254 ¬
Art. 741 HGB.; keine Haftung
luste bleiben bei gr. Haverei außer
für Verschulden des Zwangslootsen 258
Ansatz § 85 Abs. 2; gerettete W. tragen
Art. 740 HGB.; Z. von mehr als 2
aber zur gr. Haverei bei 287 Art. 725
Schiffen 254 Art. 741 HGB.; Z. ohne
Abs. 3 HGB.
oder durch beiderseitiges Verschulden
Weser 16 n 7.
der Besatzung 251 Art. 737 HGB.;
Widerspruch gegen den Vertheilungsplan
Persönliche Haftung der schuldigen Be186 ¬
n 5 und 6, 811 § 762 flg. CPO.
satzung 249 Art. 736 Abs. 3 HGB.;
Wiederausladung, auf Verlangen des
Sinken des beschädigten Schiffs 253
Absenders §§ 86, 37; durch den FrachtArt. ¬
789 HGB.; Zuständigkeit der
führer § 36 Abs. 4; 130 n 12; wenn
Kammern für Handelssachen und des
Verfrachtung des Schiffs im Ganzen
Reichsgerichts § 138.
nicht vorliegt, § 38 Nr. 3; Kosten, wenn
Absender wegen zeitweiliger VerhindeZ. ¬
von Flößen 848 n 2.
Zuwagung der Güter § 78.
rung der Reise zurücktritt, § 70 Abs. 2.
Zuzählung der Güter § 78.
Wiegegelder § 65.
Zwangslootsen gehören nicht zur SchiffsWinter, ¬
Grund zur Auflösung des Dienstbesatzung ¬
§ 3 Abs. 2; 28 n 18, nicht
vertrags mit der Floßmannschaft § 21
zur Schiffsmannschaft 65 n 1; FrachtAbs. ¬
2 Fl. G.
führer haften nicht für Verschulden
Winterfrost, Kosten des Zwischenhafens
§ 82 Nr. 5.
des Z. 168 n 2; Zusammenstoß durch
Verschulden des Z. 258 Art. 740 HGB.;
Winterkosten sind Havereikosten § 82
gleichzeitiges Verschulden des Z. und der
Nr. 5.
Besatzung des beschädigenden Schiffs
Wismar 16 n 7.
254 n 5.
Beschädigungen durch das vom Z.
geführte Floß 842 § 22 FIG.
Zusatz im Ladeschein,
„Zahl unbekannt"
Wirkung, Zulässigkeit § 78; 204 n 6.
Zwangsverkauf des Schiffs, Kosten 267
n1.
Zölle, Abzug bei gr. Haverei § 85 Abs. 1;
Zwangsvollstreckung in Binnenschiffe i. A.
Z. sind nicht im Berge- und Hülfs307 ¬
n 1, in Binnenschiffe, welche zum
lohn erhalten § 94 Abs. 3.
unbeweglichen Vermögen gehören § 186;
Zollgelder, Erstattung bei Franko-Ab808nII, ¬
in nicht eingetragene Binnenlieferung ¬
§ 66.
schiffe 808 n 1 III; Z. in eingetraZollgesetze, ¬
Schiffer muß die ausländischen
gene Schiffe § 186, in Antheile an
beobachten § 8 Abs. 8, inländische
eingetragenen Schiffen 812 § 187.
39 n 8; Beobachtung bei der Verladung ¬
§ 45.
Zwischencessionen, Eintragung nicht erforderlich ¬
802 n 2.
Zoll- und steneramtliche Begleitpapiere
s. Begleitpapiere.
Zwischenfrachtführer 85 Anm. zu Art. 401
HGB.
Zubehör des Schiffs, Begriff 270 n 4;
Pfandrecht der Schiffsgläubiger 8 108
Zwischenhafen, Kosten im Falle des
Winterfrostes Havereikosten § 82 Nr. 5,
Schaden am Frachtgut durch Mängel
sonst nicht § 88.
des Z. § 58 Abs. 2.