Volltext : Burchard, Johannes Leopold: ¬Das Recht der Spedition

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Einleitung.
verpflichten,  denselben  durch  Andere  zu  besorgen,  sei  es  als
Lieferungsunternehmer  bei  einem  einzelnen  oder  bestimmten
Geschäft,  oder  als  Kommissionäre  von  Transporten  und  Beförderungen ¬
  (Güterspediteure).
In  beiden  Fällen  treten  sie  in  die  Stelle  der  Frachtführer
(porteadores)  selbst,  sowohl  hinsichtlich  ihrer  Verpflichtungen
und  Haftbarkeit,  als  ihrer  Rechte.
Es  wird  demnach  irgend  welcher  Unterschied  zwischen  dem
Spediteur  und  dem  Fuhrmann  nicht  gemacht,  beide  erscheinen
hror  19)
als  Frachtführer
Das  im  Königreich  Portugal  nebst  Kolonien  am  18.  September ¬
  1833  publizierte,  am  14.  Januar  1834  in  Kraft  getretene ¬
  H.G.B.  handelt  im  Abschnitt  IV  des  „von  den  Handelsplätzen ¬
  und  den  Handelsangestellten"  überschriebenen  Titel  II
von  den  Transportkommissionären  und  den  Frachtführern,  in
den  Art.  170—202.  In  Art.  170  wird  folgende  Definition
gegeben:  „Der  Unternehmer  eines  Etablissements,  welcher  sich
mit  dem  Warentransport  zu  Lande,  auf  Kanälen  oder  Flüssen
befaßt,  heißt  Spediteur  oder  Transportkommissionär  (expedicionario ¬
  oder  commissario  de  transportes).  Steht  er  selbst
der  Beförderung  vor,  so  heißt  er  Frachtführer  (recoveiro)
und  die  hierzu  von  ihm  verwendeten  Personen  sind  die  Barkenführer, ¬
  die  Fuhrleute  und  Maultiertreiber,  welche  ihn  vertreten?*)." ¬

Art.  202  bestimmte:
„Der  Spediteur  und  der  Frachtführer ¬
  sind  für  alle  Zwischenpersonen,  welche  sie  beim  Warentransport ¬
  verwenden,  verantwortlich.  Die  Zwischenpersonen,
welche  der  Spediteur  und  der  Frachtführer  so  verwenden,  sind
in-deren  Rechte  und  Pflichten  subrogiert21)
Das  am  28.  Juni  1888  publizierte  neue  Portugiesische
H.G.B.  (Codigo  Commercial  Portuguez)  unterscheidet  nicht
mehr  zwischen  Frachtführer  und  Spediteur.  Wer  immer  ein
Frachtgeschäft  unternimmt,  ist  Frachtführer  (transportador),
1)  Goldschmidt,  Zeitschrift  f.  d.  g.  H.  R.,  Bd.  33,  S.  308.
*)  Borchardt,  Bd.  IV.  S.  151,  Berlin  1886.
2)  Ebendaselbst  S.  155.
            
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