Volltext : Hezel, Lorenz Friedrich: Grundsätze des Wechsel- und Handlungs-Rechts

—  524  N. -
  38.  Form  eines  Zeugnisses  über  eine  solche.
=  39.  =  desgl.
=  40.  =  desgl.
Handels=Recht.
Einleitung.  §.  270-273.
Erste  Abtheilung.
Persönliches  Recht  der  Kaufleute.
Erster  Abschnitt.
Hauptpersonen  und  Nebenpersonen,  Kaufleute,  Factore,  Buchhalter, ¬
  Commis,  Lehrlinge,  Mäckler,  Frachtfuhrleute,  Schiffer, ¬
  §  274  -284.
Zweiter  Abschnitt.
Privilegien  der  Kaufleute,  §  285--293.
itter  Abschnitt.
Collegialische  Verhältnisse  der  Kaufleute,  §  294--299,
Vierter  Abschnitt.
Handelsgesellschaften,  §  300--307.
Anhang  zu  dieser  Abtheilung.
Vorschriften  über  die  Innungs=Verhältnisse,  zu  §  298.
I.  Lehrlinge,  §  298  a-298  e.
II.  Gehülfen,  §  298  f  -  298  g.
III.  Handelsherrn,  Meister,  §  298  h—  298  m.
IV.  Zunftzwang.  §  298  n.
V.  Innere  Verhältnisse  der  Zünfte,  §  298  0-  298  1.
Zweite  Abtheilung.
Handelsgeschäfte.
Erster  Abschnitt.
Handel  zu  Haus,  §  308.
I.  Kauf=  und  Tauschhandel,  §  309  —  340.
II.  Groß=  und  Kleinhandel,  §  341.
III.  Oeffentlicher  und  Privathandel.  §  342—344.
Zweiter  Abschnitt.
Handel  auf  Messen  und  Märkten,  §  345.
Messen,  §  346  —  352.
II.  Märkte,  §  353  —367.
Dritter  Abschnitt.
Handel  zur  See.
I.  Pau  und  Kauf  eines  Schiffes,  §  303—373.
II.  Verpachtung  der  Schiffe,  Schiffsheuer,  §  374.  375.
III.  Rhederei.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer