Volltext : Hesse, Christian August: Taschenbuch des gemeinen Civilrechts

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Leistung  aus  diesem  nicht  in  Verzug  sich  befindet,  sonst  lebt
die  Wirksamkeit  der  früheren  Obl.  auf.  Die  Klage  aus  dem
const.  heißt  pecuniae  constitutae  actio  oder  constitutoria.
[Brinz  u.  Bähr  halten  nur  ein  Zahlsversprechen  in  Form
eines  Schuldscheins  für  verbindlich,  der  Vortheil  der  actio
de  constit.  pec.  sei  heutigen  Tags  verschwunden.
Die  Abrechnung  zwischen  Gläubiger  u.  Schuldner
(nicht  bloße  Berechng  der  einseitigen  Fordergen),  um  das
dem  einen  oder  dem  andern  zukommende  Guthaben  festzustellen, ¬
  gibt  eine  selbstständige  causa  debendi.  Nach  den  Umständen ¬
  enthält  die  Abrechng:  Kompensation,  Novation,
Quittg  oder  bloße  Anerkenng;  darnach  ist  zu  beantworten,
ob  Anfechtg  wg  Irrthums  oder  condictio  indebiti  später  zu" ¬
 -
  u.  ob  nicht  daraus  die  Präsumtion  erwächst,  daß  weitere ¬
  Fordergen,  als  die  abgerechneten,  nicht  mehr  vorhanden.
§.  158.  Spiele  (lusus)  sind  Geschäfte,  wobei  ein
ungewisses  Ereigniß  oder  eine  Bedingg,  welche  rein  vom
Zufall  oder  von  Zufall  u.  Geschicklichkeit  der  Theilnehmer
abhängt,  darüber  entscheiden  soll,  wer  von  ihnen  einen  Gewinn ¬
  zu  empfangen  hat.  Die  Verabredg  über  Voraussetzgen,
Bedinggen  u.  Gewinn  bildet  den  Inhalt  des  Spielvertrags. ¬
  Verträge  über  Gewinnspiele  (ludi  aleatorii)  erzeugen ¬
  nach  röm.  Re  keine  Klage,  vielmehr  kann  der  bezahlte ¬
  Verlust  binnen  50  Jahren  mit  der  condictio  indebiti
zurückgefordert  werden;  erlaubt  waren  nur  Spiele  zur  Uebung
des  Muthes  u.  körperlicher  Gewandtheit  mit  mäßigen  Gewinnsätzen. ¬
  Heut'  z.  T.  ist  die  Rückforderg  des  Gezahlten
....
unzulassig,  aber  eine  Klage  auf  unbezahlte  Spielschulden
noch  ausgeschlossen.  —  Wette  (sponsio)  ist  der  Vertrag,
wodurch  Jemand  einem  Andern  etwas  zu  geben  verspricht
auf  den  Fall,  daß  seine  Behauptg  nicht  wahr  sein  oder  seine
Erwartg  nicht  in  Erfüllg  gehen  werde.  Sie  sind  erlaubt,
sofern  sie  nicht  auf  etwas  Unsittliches  oder  Unerlaubtes  ge12 ¬

            
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