Volltext : Herrmann von Herrnritt, Rudolf von: ¬Das österreichische Stiftungsrecht

Vorwort.
„Möchten  doch  die  nachfolgenden  Betrachtungen  in  Verbindung  mit
dem  philosophischen  Geiste  des  Jahrhunderts  von  neuen  Stiftungen  abschrecken ¬
  und  den  letzten  Rest  abergläubischer  Ehrfurcht  vor  den  bestehenden ¬
  zerstören.
Mit  diesen  Worten  leitet  Turgot  seinen  bekannten  Aufsatz  über  die
Stiftungen  in  der  großen  Encyclopädie  ein,  in  der  Hoffnung  mit  demselben ¬
  der  Stiftung  den  Todesstoß  versetzt  zu  haben.  Und  in  der
That,  die  Ereignisse  schienen  ihm  Recht  zu  geben.  Die  ausbrechende
Revolution  bemächtigte  sich  der  reichen  Güter  der  frommen  Stiftungen
und  erklärte  sie  als  Nationaleigenthum.  Allerdings  nicht  für  lange;  die
Reaction  unter  dem  Consulate  und  Kaiserreiche  ließ  dieselben  zu  neuer
Blüte  auferstehen.
Eine  ähnliche  Bewegung,  wenn  auch  von  anderen  Tendenzen  getragen,
gieng  wenige  Jahre  vorher  durch  unser  Vaterland.  Die  kirchlichen
Reformen  Joseph  II.  griffen  auch  in  das  Stiftungswesen  mächtig  ein;
zahlreiche  Stiftungen  wurden  zu  den  neugebildeten  großen  Fonden  geschlagen, ¬
  andere  wiederum  aufgehoben  oder  umgeändert.
Daß  die  mächtigen  gesellschaftlichen  Umwälzungen  der  letzten  Jahrhunderte ¬
  meistens  auch  das  Stiftungswesen  ergriffen,  zeugt  deutlich
von  der  hohen  socialen  Bedeutung  desselben.  Die  großen  Vermögensmassen, ¬
  welche  frommer  Sinn  der  Bürger  oder  auch  politische  Klugheit
der  Landesfürsten  durch  Jahrhunderte  zu  verschiedenen  Zwecken  nach  Willkür ¬
  der  Stifter  angesammelt  hatten,  zogen  naturgemäß  die  Aufmerksamkeit ¬
  der  zur  Herrschaft  gelangten  Kreise  auf  sich,  welche  sich  bemühten
dieses  Vermögen,  wenn  auch  in  geänderter  Form,  den  Ideen  der  Zeit
dienstbar  zu  machen.
Daß  aber  die  Stiftung  derartigen  Bewegungen  bisher  nur  geringen
Widerstand  zu  leisten  vermochte,  lag  hauptsächlich  in  der  auch  heute  noch
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer