Volltext : Hegler, August: ¬Das württembergische Privatrecht

Vorwort.
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Nachdem  das  im  Jahre  1875  für  den  Unterrichtskurs  der  Notariatskandidaten ¬
  auf  Veranstalten  des  K.  Justizministeriums  gedruckte  Manuskript
assers  über  einen  Theil  des  Württ.  Privatrechts,  nämlich  die
des  V.
allgemeinen  Lehren  und  das  Sachenrecht  einschließlich  des  Pfandrechts  seit
längerer  Zeit  vergriffen  und  eine  Umarbeitung  desselben  auch  durch  die
neuen  Reichs=Justizgesetze  nothwendig  geworden  ist,  hat  das  K.  Justizministerium ¬
  den  Plan  genehmigt,  diese  neue  Bearbeitung  im  Wege  des
Buchhandels  und  in  einer  Auflage  erscheinen  zu  lassen,  welche  auch  den
Bedürfnissen  der  Kandidaten  anderer  Departements  Rechnung  tragen  soll.
Durch  den  angegebenen  Zweck  war  die  Begrenzung  der  Aufgabe
einerseits  und  die  etwas  ausführlichere  Behandlung  des  Pfandrechts
andererseits  von  selbst  gegeben  und  glaubt  der  Verfasser  in  dieser  Hinsicht
auf  die  Vorworte  zu  seinem:  „Recht  der  Forderungen“  und  seinen:  „Grundzügen ¬
  des  bürgerlichen  Verfahrens  in  Württemberg“  Bezug  nehmen  zu
dürfen.
Als  Grundlage  der  gegenwärtigen  Arbeit,  welche  ein  anderes  Verdienst, ¬
  als  das  einer  klaren  und  gedrängten  Darstellung  des  Hauptinhalts
des  geltenden  Rechts  nicht  beansprucht,  haben  gedient  und  sind  als  solche
überall  angeführt  die  Werke  von  Wächter,  Windscheid  und  Lang,  in
welchen  die  anderweite  Literatur  vollständig  zu  finden  ist.
            
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