Vorwort.
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Nachdem das im Jahre 1875 für den Unterrichtskurs der Notariatskandidaten ¬
auf Veranstalten des K. Justizministeriums gedruckte Manuskript
assers über einen Theil des Württ. Privatrechts, nämlich die
des V.
allgemeinen Lehren und das Sachenrecht einschließlich des Pfandrechts seit
längerer Zeit vergriffen und eine Umarbeitung desselben auch durch die
neuen Reichs=Justizgesetze nothwendig geworden ist, hat das K. Justizministerium ¬
den Plan genehmigt, diese neue Bearbeitung im Wege des
Buchhandels und in einer Auflage erscheinen zu lassen, welche auch den
Bedürfnissen der Kandidaten anderer Departements Rechnung tragen soll.
Durch den angegebenen Zweck war die Begrenzung der Aufgabe
einerseits und die etwas ausführlichere Behandlung des Pfandrechts
andererseits von selbst gegeben und glaubt der Verfasser in dieser Hinsicht
auf die Vorworte zu seinem: „Recht der Forderungen“ und seinen: „Grundzügen ¬
des bürgerlichen Verfahrens in Württemberg“ Bezug nehmen zu
dürfen.
Als Grundlage der gegenwärtigen Arbeit, welche ein anderes Verdienst, ¬
als das einer klaren und gedrängten Darstellung des Hauptinhalts
des geltenden Rechts nicht beansprucht, haben gedient und sind als solche
überall angeführt die Werke von Wächter, Windscheid und Lang, in
welchen die anderweite Literatur vollständig zu finden ist.