Objekt : ¬Das Gewerbegericht Berlin

Nr.  der  Entsch.
Arbeitsübernahme  durch  eine  Mehrheit  von  Arbeitern
55  ff
(Kolonnensystem)  :
.  .
59  f
Stellung  der  Hilfspersonen  der  Kolonne  .  ..
61  ff
Lohnteilung
.  *  .  .  .  .
*
*  .
—
65  ff
Beendigung  des  Arbeitsverhältnisses
69
Insbes.  bei  Streik.
71  ff
Kündigung  .
75  f
Kündigung  bei  Akkordarbeit.
77  ff
Ausschluss  der  gesetzlichen  Kündigungsfrist.
88  f
Tägliche.  sofortige  Kündigung
*
90  ff
Entlassungsgründe
*  *
100  ff
Vermeintliche  Entlassungsgründe  .....
Vermeintliche  Lösungsgründe  für  den  Arbeiter  .  .
134  ff
Kontraktbruch  und  Koalitionsfreiheit.....
.  134,  138
139  ff
Fabrikarbeiter,  Arbeitsordnung..
Höhere  Angestellte
142  ff
Lehrvertrag...
151  ff
156  ff
Arbeitsbuch,  Abgangszeugnis
Sonstige  Arbeitspapiere  (Quittungskarte,  Krankenkassenbuch,
162  ff
ältere  Zeugnisse)
Insbes.  Schadenersatz  wegen  Vorenthaltung  .  .  .
163  ff
B.  Formelles  Recht  (GGG.,  CPO.,  GVG.)
.  168—205
Zuständigkeitsfragen
a)  Betreffend  Giltigkeit  des  Arbeitsvertrages')  oder
168  ff
Bestehen  eines  solchen
b)  Betreffend  den  gewerblichen  Charakter
des
Betriebes  .  ..
171  ff
c)  Betreffend  die  Stellung  der  Person  des  Rechtnehmend ¬
  en
179  ff
.  .
Insbes.  ob  Gewerbe  gehilfe
179  ff
Werkmeister
189  ff
Konkursverwalter,  Erbe  etc..
192  ff
d)  Betreffend  den  Gegenstand  des  Rechtsstreits
198  ff
e)  Betreffend  örtliche  Zuständigkeit  .  .
201  f
Betreffend  Innungsschiedsgericht.
203  f
g)  Betreffend  Schiedsvertrag  und  Schlichtungskommissionen ¬

205
Verfahren
.  206—217
Insbesondere  Berufung  .....
211  ff
Gerichtskosten
.  216f
*  *  *  *  *  *  *  *  *  *  *
*)  Im  Sinne  des  GGG.  ist  auch  der  Lehrvertrag  ein  Arbeitsvertrag.

VII
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