Volltext : Haver, Walter: ¬Die Gattungsschuld

II.  Spezieller  Teil.
§  19.
Ueberblick.
Der  spezielle  Teil  soll  der  Darstellung  der  einzelnen
Anwendungsfälle  der  Gattungsschuld  gewidmet  sein.
Die  Darstellung  soll  von  zwei  Gesichtspunken  geleitet
sein:
1.  Es  sollen  in  der  Hauptsache  nur  solche  Fragen  hier
erörtert  werden,  die  den  gerade  zu  behandelnden  Fall  der
Gattungsschuld  vor  anderen  Fällen  und  vor  der  Gattungsschuld ¬
  im  allgemeinen  auszeichnen;  in  der  Litteratur  der
einzelnen  Fälle  erörterte  Fragen  von  Interesse  für  die  ganze
Lehre  sind  im  ersten  Teil  bereits  berücksichtigt  worden.
2.  Eine  genauere  Darstellung  soll  nur  hinsichtlich  der
beiden  praktisch  wichtigsten  Fälle,  Gattungskauf  und
Gattungsvermächtnis,  gegeben  werden;  bezüglich  der  übrigen
möglichen  Fälle  wird  eine  Uebersicht  genügen.  Mit  Rück
sicht  hierauf  wird  der  Gattungskauf  nicht  im  Zusammenhang ¬
  mit  den  anderen  obligatorischen  Geschäften  an  der  ihm
im  System  gebührenden  Stelle,  sondern  von  diesen  gesondert
behandelt  werden.
1.  Der  Gattungskauf.
§  20.
Allgemeines.
Der  Gattungskauf  ist  der  in  der  gemeinrechtlichen
Litteratur  am  eingehendsten  behandelte  Teil  der  Lehre  von
der  Gattungsschuld.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer