Volltext : Hartmann, Wilhelm: ¬Das Deutsche Wechselrecht, historisch und dogmatisch dargestellt

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Verwaltung  der  Patrimonial-Gerichtsbarkeit ¬
  in  Untersuchungs=Sachen,
c)  Mangel  an  Ansehn,  Nachdruck  und  Mitteln
bei  Ausübung  der  vollziehenden  Gewalt.
§.  16.
(Ad  litt.  a)  §.  14.)
Zweckwidrigkeit  und  zum  Theil  Mangel ¬
  der  Gefängnisse.
Die  nicht  formirten  Köͤniglichen  Untergerichte  in
Preußen,  wie  in  Sachsen,  haben  zwar  der  Ordnung
nach  so  gut  als  die  Stadträthe  durchgängig  Gefängnisse. =
  Aber  sie  sind  theils  so  vorschriftswidrig  und
ungesund  angelegt,  theils  so  beschränkten  Raumes
und  Zahl,  theils  so  örtlich  unpassend  und  leicht  angebracht, ¬
  daß  dadurch  bisher  der  Gesundheit  der  Gefangenen =
  haͤufig  nicht  geringerer  Eintrag  geschehen
ist,  als  der  Ausmittelung  der  Wahrheit  über  den  zur
Untersuchung  gediehenen  Vorgang;  indem  theils  die
Oeffnungen  der  Gefaͤngnisse  von  der  Communication
des  Publikums  nicht  sattsam  gesondert  waren,  theils
ihre  Beschraͤnktheit  das  Zusammenbringen  mehrerer
Verbrecher  in  dasselbe  Gemach  noͤthig  machte  und  so
zugleich  um  so  mehr  ihr  Bereden  zu  Unterdrückung
der  Währheit  oder  ihre  Flucht  erleichtert  wurde.
§  17.
Ganz  beklagenswerthe  Wahrnehmungen  aber  gewährt, ¬
  wiewohl  häufiger  noch  in  Sachsen  als  in
Preußen,  die  Umsicht  nach  den  Gefängnissen  der  Patrimonial-Gerichte =
  auf  dem  platten  Lande.  Da  findet ¬
  man  entweder,  und  zwar  mehrentheils,  gar  dergleichen =
  nicht,  oder  mitunter  solche  Behaͤltnisse,  die
zugleich  zu  Gänse=  oder  Enten=Ställen
Tauben=
            
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