Einleitung.
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der Messen*3), errichtete große Stapelplätze,
London, Brügge, Antwerpen,
— und beherrschte von dort den Handel Europa's mehrere Jahrhunderte hindurch.
§. 6.
Fortsetzung. Münzwesen. Kampsoren.
Der Handelsverkehr im Mittelalter hatte mit mancherlei Schwierigkeit zu
kämpfen. Als Haupthindernisse stellten sich einer raschen Entwickelung entgegen:
die schlechte und unsichere Kommunikation, — beschwerliche, gefahrvolle Landwege, ¬
Unvollkommenheit der Schifffahrt, — die schlechte Beschaffenheit des Geldes ¬
*) und der Druck der päpstlichen Wuchergesetze 2). Eine verbesserte und gesicherte ¬
Kommunikation zu Lande und zu Wasser verdankt der Verkehr erst den
Fortschritten der neueren Zeit; den Reichthum an Edelmetall den großen Länderentdeckungen ¬
in der alten und neuen Welt; die Aufklärung über die zinsbare
Nutzung der Gelder aber der Einführung des Römischen Rechts. Viele Jahrhunderte ¬
ist der Handel beschädigt und belästigt worden durch die mangelhafte Einrichtung ¬
des Münzwesens. Jeder Staat und in diesen, — auf Grund verliehener ¬
Privilegien, — viele einzelne Städte prägten ihre eigenen Münzen. Der
Mangel an Edelmetall, der Eigennutz der Fürsten und die Gewinnsucht der Münzmeister ¬
waren vielfach Veranlassung, daß schlechte und undauerhafte Münzen geprägt, ¬
daß die Münzen oft widerrufen und durch andere, oft noch schlechtere, ersetzt ¬
wurden 3). Es gehörten daher besondere Kenntniß und Erfahrung dazu, den
Werth der vielen verschiedenen Münzen zu erkennen und gegen einander zu bestimmen, ¬
und diese Kenntniß und Erfahrung vereinigten in sich die italienischen Kampsoren, ¬
Wechsler, Bankiers *) im Mittelalter. Auch sie bildeten besondere Innungen, ¬
an deren Spitze, gleich wie bei den Innungen der mercanti, mit besondern
Privilegien und mit Jurisdiktion ausgestattet, die consules der cambiatori standen. ¬
Um Mitglied dieser hochwichtigen Innung zu werden, bedurfte es besonderer ¬
Eigenschaften, der Stellung von Kaution und einer förmlichen Aufnahme 5).
Auch hatten die Handelsbücher der Kampsoren, nach den Statuten einzelner italienischen ¬
Innungen, die Eigenschaft der instrumenta publica und ließen eine
prompte Exekution zu 6)
Die Kampsoren folgten in ihren Geschäften den Bahnen, welche der Handel
13) Sartorius, Gesch. des Hanseat. Bundes. (Göttingen 1802.) Pardessus 1. c.
Martens a. a. O. S. 47. Dedekind, Geschichte der Quellen des Wechselrechts. (Braunschweig ¬
1843.) S. 90.
1) Biener'a. a. O. S. 68.
2) Dr. Endemann, die Bedeutung der Wucherlehre. (Berlin 1866.)
3) Eichhorn, Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte (Göttingen 1821) Thl. II. 296.
4) Scaccia gebraucht oft die Bezeichnung „bancherius".
§. 1. qu. 5. n. 24. p. 115,
§. 1. qu. 7. p. 160. Campsores vocantur ii, qui paratas habebant pecunias ad permutandum, ¬
minores pro majoribus, et vice versa, majores pro minoribus, servata permutationis
aequalitato. l. c. §. 1. qu. 3. p. 5. Dicuntur campsores a verbo antiquo, campso, camsus,
quod hodie dicimus cambio vel permutato l. c. n. 6. Dicuntur bancherii a Banco, qu od Italis
idem est quod Tavola s. tabula, mensa, super quibus pecuniae mumerantur. Marquard l. c. Lib.
II. cap. 12. No. 12. Bender a. a. O. §. 223. Renauda. a. O. §. 2.
5) Marquard 1. c. Lib. III. cap. VI. Martens a. a. O. S. 22. Anh. S. 112. Biener ¬
a. a. O. S. 12.
6) Martens a. a. O. Anh. S. 18. 56. Biener a. a. O. S. 27. Kuntze a. a. O.
S. 30. 150.