Volltext : Hartmann, Wilhelm: ¬Das Deutsche Wechselrecht, historisch und dogmatisch dargestellt

Einleitung.
Wohlbefinden  und  Veredelung  sind  die  Bedürfnisse  der  Menschen  bald  vermehrt
worden,  und  der  Drang  nach  Befriedigung  dieser  Bedürfnisse,  die  Noth,  hat  die
körperlichen  und  geistigen  Kräfte  jedes  Einzelnen  und  ganzer  Nationen  gekräftigt
und  vervollkommnet.  Auf  diesem  Wege  der  Sorge,  der  Arbeit  und  der  Mühe  ist
das  Menschengeschlecht  veredelt,  verfeinert  und  seiner  höhern  Bestimmung  immer
näher  zugeführt  worden.
Alle  Kräfte  der  Natur  hat  der  Mensch  sich  unterthan  gemacht;  der  erste  Versuch ¬
  der  Schifffahrt  hat  die  Welt  erobert.  Die  Schifffahrt,  klein  und  dürftig  in
ihrem  ersten  Anfange,  kaum  geeignet,  um  in  schwankendem  Nachen  ein  nachbarliches ¬
  Ufer  zu  erreichen,  hat  den  Keim  gelegt  für  die  geistige  und  materielle  Entwickelung ¬
  des  Menschengeschlechts,  für  die  Civilisation  der  Welt.  Dem,  in  die
engen  Grenzen  des  täglichen  Bedürfnisses  eingeschränkten,  Tauschhandel  eröffneten
Aber
sich  neue  Bahnen,  dem  kühnen  Seefahrer  neuer  Reiz,  neuer  Gewinn.  erst -
  durch  die  Erfindung  des  Geldes,  jenes  allgemeinen  Werthrepräsentanten  für
alle  und  jede  Waare,  wurde  dem  Handel  die  Welt  erschlossen.
Wenn  man  nun  bei  jenem  Tauschhandel  in  dem  gegenseitigen  Auswechseln
von  Erzeugnissen,  und  bei  dem  Geldhandel  in  dem  Geben  von  Waaren  und  dem
Empfangen  von  Geld,  oder  in  dem  Umtausch  von  Geldsorten  gegeneinander  einen
Wechsel,  cambium,  im  Sinne  des  Wechselrechts,  finden  könnte,  dann  wäre  allerdings ¬
  die  Ansicht  derjenigen  historisch  wohl  begründet,  die  da  behaupten:  der
Wechsel  sei  so  alt,  als  der  Handel  selbst  2).  Allein  jener  Sachen-  und  Geldtausch
und  der  moderne  Wechsel  sind  doch  ganz  verschiedene  Begriffe.
Ebenso  unhaltbar  und  historisch  nicht  zu  begründen  ist  die  Ansicht  derjenigen,
welche  den  Wechsel  für  eine  Erfindung  der  vertriebenen  Juden  ausgeben.  Denn
abgesehen  davon,  daß  die  Juden  zu  allen  Zeiten  und  in  allen  Ländern  bedrückt
worden  sind,  also  Auswanderungen  Einzelner  und  in  Masse  verschiedentlich,  namentlich ¬
  auch  in  Frankreich,  stattgefunden  haben,  so  erscheint  auch  der  Wechsel  für
den  Verbannten  ein  wenig  geeignetes  Mittel,  seine  Habe  aus  dem  Lande,  welches
ihn  und  sein  Vermögen  verfolgt,  herauszuziehen  3)
Auch  die  Ansicht  derjenigen  findet  keinen  Beifall,  welche  behaupten,  daß  der
Wechsel  schon  den  Römern  und  Griechen  und  schon  zu  Zeiten  Alexanders  des
Großen  bekannt  gewesen  sei  *).  Rom,  dem  Ruhme  der  Waffen  mehr,  als  der
Beschäftigung  des  Friedens  huldigend,  trieb  trotz  seiner  günstigen  Lage  nur  wenig
Handel.  Rom  war  aber  eine  verkehrsreiche,  mit  Schätzen  überladene  Stadt,
2)  Kuntze  a.  a.  O.  S.  127
3)  Büsch,  Von  dem  wahren  Grunde  des  Wechselrechts,  sammt  einem  Beitrage  zur  Geschichte
desselben.  1784.  In  Büsch,  sämmtl.  Schriften  Bd.  VI.  Martens,  Ursprung  rc.  S.  4.  Daniels, ¬
  Grundsätze  des  Wechselrechts.  (Cöln  1827).  S.  16.  Arenz,  Abhandlung  über  Ursprung ¬
  und  Entwickelung  des  Wechsels,  S.  7.  (Eine  Einladungsschrift  rc.  1855.)  Einert  findet ¬
  die  Konjectur,  daß  der  Wechsel  von  einer  Nation  oder  Volksklasse  erfunden  worden,  die  in
den  Wirren  des  Mittelalters  der  Verbannung  unterlagen  und  den  Wechsel  zur  Rettung  ihres
Vermögens  benutzt  haben,  sehr  wahrscheinlich.  Arch.  f.  D.  WR.  Bd.  6.  S.  122.  Kheil,
Wechselrecht  des  Oesterreichischen  Kaiserstaates.  Zweite  Auflage.  (Prag  1859)  S.  1  ff.
4)  Raphael  de  Turri  l.  c.  Disp.  I.  qu.  4.  n.  19  sq.  Franck,  Instit.  jur.  camb.  Prologom. ¬
  tit.  II.  §.  3.  (Hal.  1721).  Becker,  Dissert.  de  lit.  camb.  §.  1.  (Besecke  Bd.  I.
p.  582).  Leyser,  Meditat.  etc.  spec.  l.  XXXIII.  med.  1.
            
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