Full text: Haimerl, Franz: Darstellung der gesetzlichen Bestimmungen über die Parteien und deren Stellvertreter im civilgerichtlichen Verfahren in Oesterreich

Einleitung. 
§. 1. 
Parteien im weiteren und engeren Sinne. Haupt- und Nebenpersonen. 
Die Gerichte und die Gerichtspersonen, die wir in der Ge 
richtsverfassung kennen gelernt haben, sind nicht ihrer selbst wegen 
da, sondern, um die Rechte Anderer zu sichern und geltend zu machen. 
Im civilgerichtlichen Verfahren kommen daher neben den Rich 
tern und ihren Gehülfen (den Haupt- und Nebenpersonen von Seite 
des Gerichtes), oder außer den den Rechtsschutz vermittelnden Personen 
auch des Rechtsschutzes Bedürftige und denselben in Anspruch Nehmende 
in Betrachtung, — Personen also, von denen oder wider welche 
das Recht vor Gericht gesucht oder vertheidiget wird. 
Diejenigen Rechtssubjecte nun, welche (im eigenen oder fremden 
Nainen) die gerichtliche Intervention und Hülfe zum Behufe der Siche 
rung oder Geltendmachung eines Privatrechtes in Anspruch nehmen 
und zu diesem Ende bei Gericht auftreten, nennt man im Gegensatze 
zu denjenigen Personen, welche zum Status des Gerichtes gehören. 
Parteien (partes) im weiteren Sinne des Wortes und theilt sie dann 
eben so, wie die Gerichtspersonen ein, in Haupt= und Nebenpersonen. 
Hauptpersonen, oder Parteien im engeren Sinne, nennt man 
diejenigen Rechtssubjecte, um deren Rechte es sich bei der Sicherung 
oder Geltendmachung im gerichtlichen Verfahren in — und außer Streit 
sachen handelt; — sie mögen dann einzelne (natürliche) Per 
sonen, d. h. wirklich existirende rechtsfähige Menschen (Individuen). 
oder aber sg. juristische (oft auch moralische) Personen*), d. h. Rechts 
subjecte sein, die künstlich geschaffen, oder die zu juristischen Zwecken 
--— 
*) Vergl. darüber Sa vignys System des heutigen röm. Rechts, I. Bd., S. 235 uf.: 
v. Stubenrauch's Erläuterung des allg. b. G. B. zum §. 26. u. 
27; Harrumin meinem Magazin, X. Bd. S. 218 uff. und besonders Un 
gers System des österr. allgem. Privatrechts, I. Theil, S. 313 — 352. 
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