Objekt : Hafemann, Ferdinand Julius: ¬Der preußische Subhastations- und Kaufgelder-Liquidations-Prozess

Anh.  (§.  24.  25.
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April  1838.  (Jahrb.  Bd.  51.  S.  431.  fg.)  auch  in  dem  Adjudicationsbescheid ¬
  nach  dem  Kataster  bezeichnet  werden  muͤssen.
§.  24.
Der  abgefaßte  Adjudicationsbescheid  wird  sofort  publizirt ¬
  und  der  Adjudicatar,  oder  wenn  dieser  entfernt  wohnt,
und  keinen  Mandatar  bestellt  hat,  ein  ihm  von  Amtswegen ¬
  zugeordneter  Assistent,  dazu  müͤndlich  durch  den  Gerichtsboten ¬
  bestellt.
Sodann  werden  die  erforderlichen  Ausfertigungen  und
Abschriften  ertheilt,  und  allen  denjenigen,  welchen
nach  Artikel  2  der  Declaration  vom  6.  April  1839
(Ges.  Samml.  S.  127.)  die  Nichtigkeitsbeschwerde
gegen  den  Adjudicationsbescheid  zusteht,  in  der
durch  die  Verordnung  vom  5.  Mai  1838  (Ges.  Samml.
S.  273.)  und  durch  das  Res.  v.  20.  Septbr.  1839  (Just.
Min,  Bl.  S.  326  fg.)  vorgeschriebenen  Weise,  gleichzeitig
mit  der  Vorladung  zum  Kaufgelderbelegungstermin  zugestellt.
Für  die  dem  Aufenthalte  nach  unbekannten  Interessenten, ¬
  so  wie,  wenn  der  Adjudicationsbescheid  eine  Praeclusion ¬
  der  unbekannten  Realprätendenten  enthält,  erfolgt  die
Publication  durch  öffentlichen  Aushang  (§.  3  Buchst.  b  und
c  der  angeführten  Verordnung  vom  5.  Mai  1838)
§.  25.
Der  Kaufgelderbelegungstermin  wird  gleich  nach  Abfassung ¬
  und  Publication  des  Adjudicationsbescheides  anberaum
und  darf  wegen  einer  dem  Adjudicatar  etwa  bewilligter
Zahlungsfrist,  oder  wegen  einer  in  Folge  unterbliebener
Zahlung  der  Kaufgelder  eingeleiteten  Resubhastation,  oder
um  die  Dokumente  über  Ansprüche  der  Gläubiger  einzufordern, ¬
  oder  um  einen  Distributionsplan  vorher  entwerfen
zu  lassen,  nicht  ausgesetzt  werden.  Rescript  v.  14.  März
1837  (Jahrb.  Bd.  49  S.  215  fg.)  und  vom  16.  Nov.
1838  (Mannkopf  zur  Allg.  Ger.  Ord.  Bd.  3  S.  710).
Auch  durch  eine  gegen  den  Adjudicationsbescheid  eingelegte ¬
  Nichtigkeitsbeschwerde  kann,  da  dieselbe  nicht  einmal
der  Uebergabe  der  zugeschlagenen  Grundstücke  an  den  Ad=Publication


des  Adjudicationsbe =
 =

Anberaumung =
  des
Termins  zur
Kaufgelderbelegung. =

            
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