Volltext : ¬Die Lehre vom Darlehn, Gemeinschaften, Lehns- und Fideicommiß-Schulden, Wechseln und Handelsbillets in ihrer Vollständigkeit und ihrem Zusammenhange nach Preußischen Gesetzen (30)

Beilagen.
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deicommisses  von  40000  rthl.  Capital,  in  Gemäßheit
der  diesfälligen  §.  VIII.  des  Edicts  vom  9ten  October
1807  gegebnen  Verordnung,  für  sich  zu  beschließen,
diesen  Beschluß  zu  verlautbaren,  und  dem  zu  Folge,
um  so  mehr  noch,  das  gedachte  Fideicommiß=Capital
mit  so  viel  Schulden,  als  er  will,  zu  belasten.
und  machen  Euch  dieses  zur  Nachricht  und  Achtung  hierdurch =
  bekannt,  mit  der  Auflage  von  der  Erfüllung  dieser
Unserer  unmittelbaren  Festsetzung  zu  berichten.  Sind  rc.
Berlin,  den  18ten  December  1809.
Auf  Seiner  Königlichen  Majestät  Allergnädigsten =
  Special=Befehl.
(gez.)  Beyme.
An
das  Ober=Landes=Gericht
zu  Glogau.
Friedrich  Wilhelm,  König  rc.
Unserm  rc.  Auf  den  von  Euch  unter  dem  26sten  v.  M.
wegen  der  Bitte  des  v.  D.......  um  Aufhebung  des  Fideicommisses =
  auf  Klein=Tschirnau,  erstatteten  anderweitigen
Bericht,  eröffnen  Wir  Euch  hierdurch,  daß,  bei  den  von
Euch  angezeigten  Umständen  in  facto  und  besonders  den
Vorschriften  der  §.  952  und  962  des  Tit.  1.  Th.  2.  des
A.  L.  R.,  die  von  dem  v.  D.......  am  17ten  Juli  1808
contrahirten  Ehe  und  die  etwa  daraus  erfolgende  Descendenz ¬
  keinesweges  die  Ausübung  der  Befugniß  hindert,  welche ¬
  nach  Jnhalt  des  Rescripts  vom  15ten  December  v.  J.
dem  v.  D.......  zusteht.  Es  ergeht  also  hiermit  an  Euch
Unser  gnädiger  Befehl,  schleunigst  in  Gemäßheit  des  gedachten ¬
  Rescripts  zu  verfügen  und  das  Resultat  und  be¬
            
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